Seit Jahren ist bekannt, dass künftigen Rentnern die Altersarmut droht. Denn nicht mal 40 Beschäftigungsjahre reichen aus, um die Grundversorgung vom Staat zu erreichen. Und bei der privaten Vorsorge setzen viele aufs falsche Pferd, auch wenn es in der derzeitigen Zinssituation schwierig ist, überhaupt ein passendes Pferd zu finden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Rentenbescheid, persönlicher Rentenlücke und wie Sie am besten privat vorsorgen.
1. Warum droht so vielen Beschäftigten die Altersarmut?
Mit den Rentenreformen von 2001 und 2004 hat der Gesetzgeber eine langfristige Senkung des Rentenniveaus eingeleitet, um die Beitragsbelastung der künftigen Erwerbstätigen zu begrenzen. Zugleich wurden staatliche Fördermaßnahmen eingeführt, mit denen der Aufbau einer individuellen ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge subventioniert wird. Damit soll gezielt auch Arbeitnehmern mit niedrigen Einkommen der Aufbau einer kapitalgedeckten Zusatzvorsorge ermöglicht werden. Sofern Versicherte diese Förderung nutzen, wird – nach den Berechnungen der Bundesregierung, wie sie im Rentenversicherungsbericht 2011 veröffentlicht wurden – im Alter zwar ihr Rentenniveau geringer, das Niveau ihrer Alterseinkünfte aus gesetzlicher Rente und Zusatzvorsorge insgesamt aber sogar höher ausfallen als heute. Das Rentenniveau (vor Steuern) sinkt danach zwar im Zeitraum von 2008 bis 2025 von 50,5 Prozent auf 46,2 Prozent, das Versorgungsniveau (vor Steuern) einschließlich Riester-Rente steigt aber auf 51,3 Prozent an.
Wichtige Änderungen für Rentner im Jahr 2012
Ab 2012 sinkt der Rentenversicherungsbeitrag von 19,9 auf 19,6 %.
Die Altersgrenze für die gesetzliche Regelaltersrente wird angehoben. Der erste betroffene Jahrgang ist 1947. Ab Geburtsjahrgang 1964 gibt es Altersrente erst ab 67 Jahren.
Wichtige Ausnahme: Wer 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne finanzielle Abschläge in den Ruhestand treten.
Wer 2012 erstmals Rente erhält, muss 64 % der Rentenbezüge versteuern. Der Restbetrag von 36 % ist der persönliche Rentenfreibetrag, der zeitlebens unverändert berücksichtigt wird. Eine Rentenerhöhung nach Festschreibung des Rentenfreibetrags unterliegt in vollem Umfang der Besteuerung.
Wer als Rentner neben der Rente Zusatzeinkünfte bezieht, verfügt über einen sogenannten Altersentlastungsbetrag. also einen zusätzlichen Steuerfreibetrag.
Die Höhe des Altersentlastungsbetrags beträgt 1.900 EUR, wenn der Rentner bereits vor 2011 seinen 64. Geburtstag vollendet hat. Hat der Rentner im Jahr 2011 das 64. Lebensjahr vollendet, erhält er ab 2012 zeitlebens einen Altersentlastungsbetrag von 28,8 % der Einkünfte, höchstens aber 1.368 EUR.
Der Altersentlastungsbetrag steht jedem Ehegatten gesondert für eigene Einkünfte und Nebeneinkünfte zu.
2. Wer kann jetzt die Grundversorgung überhaupt noch erreichen?
Laut der neuen Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums kommen nur dann Beschäftigte auf die Grundversorgung von 688 Euro, wenn ein konstantes Bruttoeinkommen von 2500 Euro über 35 Beschäftigungsjahre vorliegt. Laut Statistischem Bundesamt betrug das Bruttoeinkommen eines Ein-Personen-Haushalts 2010 im Schnitt 2282 Euro. Es wird deutlich, dass weit mehr Menschen von Altersarmut betroffen sein werden als die so genannten Geringverdiener. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt deshalb vor "massenhafter Altersarmut" der breiten Mittelschicht. "Die Senkung des Rentenniveaus wird geradewegs in die massenhafte Altersarmut führen", sagt Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.