
Die Besteuerung von Dienstwagen hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) typisch schwäbisch reformiert. Per E-Mail wies er die Finanzbehörden an: Dienstwagenfahrer dürfen künftig zwischen mehreren Modellen wählen – auch rückwirkend. Sie können sich für die tagesgenaue Abrechnung der Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte von 0,002 Prozent pro Tour und Kilometer entscheiden. Oder sie akzeptieren die bisher schon geltende Pauschalbesteuerung von monatlich 0,03 Prozent je Kilometer zwischen Wohnung und Betrieb oder stimmen einer Besteuerung nach Fahrtenbuch zu. Hinzu kommt bei den Pauschalvarianten weiterhin die Besteuerung eines geldwerten Vorteils von monatlich einem Prozent des Listenpreises.
Noch nicht abgeschlossen
Damit setzt Schäuble die Urteile des Bundesfinanzhofes für eine realitätsnähere Besteuerung „nur minimalistisch um“, meint Steuerexperte Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin. Gleich für doppelten Unmut sorgte Schäuble in den schwarz-gelben Regierungsfraktionen. Zum einen hatte der Minister die eigenen Abgeordneten nicht eingebunden, obwohl die Dienstwagenreform Teil des Koalitionsvertrages ist. Zum anderen kommt es mit der neuen Regelung zu „einer weiteren Verkomplizierung“, kritisiert FDP-Finanzpolitiker Daniel Volk. Er erklärt: „Wir streben im Bundestag weiterhin eine Vereinfachung der Dienstwagenbesteuerung an.“