Diesel-Abgase Umweltminister Habeck prüft Fahrverbote auf Kieler Verkehrsachse

Sofortige Diesel-Fahrverbote sind rechtmäßig Quelle: dpa

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht will nun auch Kiel mehr Maßnahmen gegen Luftverschmutzung ergreifen. Die Autoindustrie erwartet indes keine flächendeckenden Diesel-Fahrverbote.

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Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts schließt Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) Diesel-Fahrverbote in Kiel nicht aus. „Es kommen bauliche Maßnahmen in Betracht. Ob die aber reichen, ist ungewiss“, sagte Habeck der Deutschen Presse-Agentur zu entsprechenden Überlegungen für den Theodor-Heuss-Ring. Saubere Luft bleibe ein hohes Gut, der Schutz von Anwohnern habe hohe Priorität.

Die Landeshauptstadt will ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge an der stark genutzten Verkehrsachse vermeiden und erwägt dazu auch den Bau einer Schutzmauer. „Ich würde mir als Emissionsschutzminister wünschen, dass es ein klares politisches Bekenntnis gibt, eine solche Maßnahme zu prüfen“, sagte Habeck. Selbst wenn sie in Kiel allein nicht zur Einhaltung der Grenzwerte führe, „würde sie nach unserem Kenntnisstand zum Gesundheitsschutz der Anwohner beitragen und vor allem den Umfang möglicher verkehrlicher Eingriffe reduzieren“.

Die zuständigen Kieler Behörden müssten entscheiden, ob der Bau einer solchen Mauer realistisch und genehmigungsfähig sei, sagte Habeck. Am Theodor-Heuss-Ring würde die erlaubten Stickoxid-Emissionen weiter deutlich überschritten.

Die Urteilsbegründung zum Diesel-Fahrverbotsurteil hat die Städte erreicht. In Hamburg stehen die Verbotsschilder schon bereit. Sie werden voraussichtlich in der 22. Kalenderwoche „scharf gestellt“.

Habeck will der Stadt Ende Mai einen ersten Entwurf für einen Luftreinhalteplan vorlegen. Er soll sicherstellen, dass die Grenzwerte möglichst kurzfristig eingehalten werden. „Betrachtet werden aktuell unterschiedliche Szenarien, unter anderem Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge, die die Euro-6-Norm nicht erfüllen“, sagte der Minister.

Die Autoindustrie geht davon aus, dass es keine flächendeckenden Fahrverbote für Diesel in deutschen Städten geben wird. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) verwies am Samstag auf die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts und bereits eingeleitete Maßnahmen für eine sauberere Luft in den Städten. „Wir gehen davon aus, dass die NOx-Jahresmittelwerte in nächster Zeit deutlich sinken werden, da die Maßnahmen, die auf dem Dieselgipfel mit der Bundesregierung vereinbart wurden, greifen“, sagte VDA-Präsident Bernhard Mattes. Es gehe nicht um generelle Fahrverbote, sondern um die Prüfung, ob entsprechende lokale Maßnahmen überhaupt notwendig sind, um die gesetzlichen Vorgaben zur Luftqualität zu erfüllen.

Die Hansestadt lässt an zwei besonders belasteten Straßenabschnitten Verbotsschilder anbringen. Die Einschränkungen sollen möglicherweise schon ab diesem Monat gelten.

Das Bundesverwaltungsgericht habe klar gemacht, dass die Behörden die zwischenzeitliche Entwicklung der Grenzwertüberschreitungen zu berücksichtigen haben. Zonale Fahrverbote für Euro-5-Diesel seien generell bis September 2019 ausgeschlossen. „Ich bin davon überzeugt, dass wir bis dahin eine deutliche Verbesserung bei den Messwerten haben werden. Die Städte werden das auch entsprechend der Urteilsbegründung zu berücksichtigen haben“, so Mattes.

Der Verbandschef betonte, es gebe zahlreiche Initiativen mit den Städten, deren Stickoxidwerte noch spürbar über dem Jahresgrenzwert lägen. „Wir setzen also gezielt an den kritischen Stellen an und arbeiten nicht nach dem Gießkannenprinzip.“ Hinzu komme die natürliche Bestandserneuerung - allein im vergangenen Jahr seien 1,1 Millionen neuer Euro-6-Diesel auf die Straße gekommen.

Am Freitag war die nähere Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts im Fall der Fahrverbotsdebatten in Stuttgart und Düsseldorf bekanntgeworden. Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der jahrelang zu hohen Schadstoffwerte in vielen Städten.

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