Diesel-Debatte Laschet hält Diesel-Fahrverbote für rechtswidrig

NRW-Ministerpräsident Laschet hält Dieselfahrverbote für unverhältnismäßig. NRW habe zahlreiche Maßnahmen zur Luftverbesserung getroffen.

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NRW: Armin Laschet hält Diese-Fahrverbot für rechtswidrig Quelle: dpa

Düsseldorf Fahrer von Diesel-Fahrzeugen in Nordrhein-Westfalen müssen sich Ministerpräsident Armin Laschet zufolge nach dem Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht auf Fahrverbote einstellen. Er halte Fahrverbote für unverhältnismäßig und damit letztlich auch für rechtswidrig, sagte der CDU-Politiker am Freitag in Düsseldorf.

Das Leipziger Gericht hatte den Weg für Fahrverbote für Diesel-Autos in Städten frei gemacht. Wenn die Luft nicht anders sauberer werde, seien diese als letztes Mittel zulässig. Sie müssten aber verhältnismäßig sein, hatten die Richter erklärt.

Laschet zufolge hat die NRW-Landesregierung aber zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-Qualität eingeleitet. Damit sei zu erwarten, dass der Ausstoß von Stickoxiden sinke. „Rechtswidrigkeit leitet sich aus der Verhältnismäßigkeit ab“, betonte Laschet: „Wegen der vielen laufenden Maßnahmen wäre ein Fahrverbot rechtswidrig.“

Die Landesregierung habe auch die Bezirksregierungen über ihre Haltung informiert, sagte Laschet. Erließen diese aber doch Fahrverbote, habe die Landesregierung die Möglichkeit, sie zu untersagen – denn die Behörden seien weisungsgebunden.

Forderungen nach der Einführung einer „blauen Plakette“ für sauberere Autos erteilte Laschet eine Absage. Diese seien nur eine Vorstufe auf dem Weg zu Fahrverboten: „Wir in Nordrhein- Westfalen wollen keine Fahrverbote und keine Plakette.“

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