Diesel-Fahrverbot Stuttgarts Umweltzone ist für ältere Diesel jetzt tabu

Mit dem Jahreswechsel gilt in Stuttgart das bundesweit erste großflächige Fahrverbot für ältere Diesel. Der Deutsche Städtetag kritisiert Politik und Autobranche und fordert eine nachhaltige Verkehrswende.

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Stuttgart sperrt seine Umweltzone für ältere Dieselfahrzeuge. Quelle: imago/Arnulf Hettrich

Stuttgart Das bundesweit erste großflächige Diesel-Fahrverbot zur Luftreinhaltung gilt seit dem Jahresbeginn in Stuttgart. Diesel der Abgasnorm 4 und schlechter dürfen dort nicht mehr in die Umweltzone fahren. Für Anwohner gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. April. Es gibt Ausnahmen, etwa für Handwerker.

Das Land Baden-Württemberg hatte vergeblich versucht, die Fahrverbote vor Gericht abzuwenden. Von den jetzt geltenden Einschränkungen sind nach Angaben eine Stadtsprecherin rund 72.000 Autos in Stuttgart und dem Umland betroffen.

Später könnten weitere Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 hinzukommen. Dies will die Landesregierung von der Wirkung eines Luftreinhaltepaketes abhängig machen.

Angesichts weiterer drohender Fahrverbote in deutschen Großstädten hat der Deutsche Städtetag vor einem Verkehrskollaps gewarnt und zusätzliche Milliarden des Bundes gefordert. Die Verkehrspolitik müsse viel stärker auf zukunftsgerechte und nachhaltige Mobilität ausgerichtet werden, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städtetages, Helmut Dedy.

„Unsere Verkehrspolitik ist nicht mehr zeitgemäß“, so Dedy. „Ohne eine Verkehrswende werden wir bald in Teilen unseres Landes einen Verkehrskollaps erleben.“

Bund und Länder müssten im neuen Jahr ein Gesamtkonzept für nachhaltige Mobilität vorlegen. „Der Deutsche Städtetag hat rechtzeitig darauf hingewiesen, dass die Gerichte das Heft des Handelns in die Hand nehmen, wenn Automobilindustrie und Bund untätig bleiben oder lange zögern“, sagte Dedy. „Die Städte sind verärgert, dass die Automobilindustrie über ein Jahr lang hartnäckigen Widerstand gegen eine Hardware-Nachrüstung von Dieselautos geleistet hat. Da ist viel wertvolle Zeit verloren gegangen.“

In Stuttgart planen Stadt und Polizei vorerst keine gezielten Kontrollen. Zumindest bis Ende Januar soll es bei Verstößen nur Ermahnungen geben, wenn diese etwa bei den üblichen Parkraumüberwachungen oder Verkehrskontrollen auffallen. Das erklärten Sprecher der Polizei und der Stadt. Später wird dann ein Bußgeld von 80 Euro plus Gebühren und Auslagen fällig.

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