
Berlin Die Verbraucherschutzminister aller 16 Bundesländer wollen angesichts des VW-Abgasskandals die Klagemöglichkeiten von Kunden gegen Konzerne verbessern. Auf ihrer Konferenz in Düsseldorf forderten die Ressortleiter die Bundesregierung am Freitag auf, die Grundlagen für sogenannte Musterklagen zu schaffen. Dadurch würden Verbraucherverbände das Recht erhalten, stellvertretend für die Geschädigten Klage gegen den jeweiligen Hersteller einzureichen. Voraussetzung ist, dass es sich um die gleiche Art Schaden handelt. Auf den Fall VW übertragen hieße das, ein Verband könnte stellvertretend für alle Besitzer von Diesel-Fahrzeugen mit manipulierter Software Klage erheben. Rückwirkend kann jedoch ein derartiges Gesetz nicht angewandt werden.
„Der Skandal um manipulierte Abgaswerte hat uns allen vor Augen geführt, dass die Klagemöglichkeiten derzeit deutliche Lücken aufweisen“, sagte NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. Kaum ein Verbraucher könne es juristisch mit einem so großen Konzern wie Volkswagen aufnehmen. Im Bundesjustizministerium gibt es seit längerem Eckpunkte für die Einführung einer Musterklage. Staatssekretär Gerd Billen hatte einen Referenten-Entwurf für das laufende Jahr in Aussicht gestellt. In den USA hat sich Volkswagen auf umfangreiche Entschädigungen seiner Kunden auf Druck der Behörden geeinigt. VW-Kunden in Deutschland haben keinen Anspruch auf diese Leistungen.