Diesel Wie ein EU-Gericht Diesel in Deutschland einschränken könnte

Das Bundesverwaltungsgericht will heute über Fahrverbote für Dieselfahrzeuge entscheiden. Bei der Luftqualität in Deutschland könnte aber auch ein europäisches Gericht mitmischen.

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EU-Gericht könnte Diesel-Autos in Deutschland einschränken Quelle: dpa

Düsseldorf Die Hängepartie um Fahrverbote für Diesel-Autos könnte am Dienstag beendet werden. Die Autoindustrie sowie Millionen von Diesel-Fahrern warten auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig. Eine entscheidende Rolle könnte dabei dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zukommen. Zwei Szenarien sind könnten dazu führen, dass der EuGH das letzte Wort bei der Luftqualität in Deutschland bekommt.

Fast 20 Jahre ist es her, dass in einer EU-Richtlinie erstmals Grenzwerte für Schadstoffe wie Stickoxide und Feinstaub festgelegt wurden. Konkret heißt das, dass die Mitgliedstaaten in ihrem Land die Einhaltung der Luftgrenzwerte gemäß der betreffenden Richtlinie sicherzustellen haben – wie, das ist ihnen selbst überlassen. Auch die Kompetenzverteilung bleibt von der EU unangetastet. Klar ist jedoch, dass das Unionsrecht vor dem nationalen Recht steht. Nach dem Grundsatz des „effet utile“ (Effizienzgebot) sollen Normen so angewendet werden, dass das EU-Recht am wirkungsvollsten greift.

In Deutschland ist das über die „Verordnung über Luftqualitätsstandards und Immissionshöchstmengen“ geregelt – zuletzt wurde diese im Jahr 2010 geändert, als strengere EU-Luftqualitätsrichtlinien ins deutsche Recht umgesetzt wurden. Viele Städte nehmen es mit der Einhaltung der Grenzwerte jedoch nicht so genau. Seit Jahren klagt die Deutschen Umwelthilfe (DUH) – und bekam in Düsseldorf und Stuttgart schließlich Recht. Die zuständigen Verwaltungsgerichte hatten die Behörden dazu verpflichtet, die Luftreinhaltepläne zu verschärfen.

Als Vertreter der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Revision einlegten, argumentierten sie, dass das deutsche Gesetz keine rechtliche Grundlage für Fahrverbote hergebe. Ursula Steinkemper, Expertin für Umwelt- und Planungsrecht bei CMS, sieht das ähnlich: „Eine Rechtsgrundlage für flächendeckende kommunale Fahrverbote sehe ich allein auf der Basis der derzeitigen deutschen Rechtslage kritisch“, sagte die Expertin dem Handelsblatt.

Eine mögliche Maßnahme ist es, Umweltzonen mit Fahrverboten für bestimmte Fahrzeuge einzurichten. Die Einfahrt in die Umweltzone ist dann – wie schon jetzt in vielen Städten – lediglich auf Grundlage der Plakettenfarbe möglich. In Deutschland gibt es allerdings nur rote, gelbe oder grüne Plaketten, eine weitere Differenzierung – im Sinne der von vielen Experten geforderten „blauen Plakette“ – ist in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen.

Fall 1: Vorabentscheidungsersuchen

Wenn es offene Fragen über die Auslegung von EU-Recht geht, können nationale Gerichte – also auch das Bundesverwaltungsgericht – das EuGH um Klärung bitten. Um also die Einheitlichkeit der nationalen Rechtsprechung mit dem EU-Recht zu gewährleisten und das Prinzip des „effet utile“ nicht zu verletzen, könnte das Bundesverwaltungsgericht ein sogenanntes Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH einreichen.

In diesem Fall würde die Entscheidung ein Luxemburg getroffen, die für das Bundesverfassungsgericht bindend ist. Würde das Leipziger Gericht die Frage weiterleiten, dürfte das Verfahren wohl mindestens weiteres Jahr beanspruchen. Die Deutsche Bundesumwelthilfe rechnet jedoch damit, dass am Dienstag eine Entscheidung fällt: „Wir gehen fest davon aus, dass das Gericht selbst entscheiden wird. Wir wollen auch eine nationale Lösung“, sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Fall 2: Klage der EU-Kommission

Neben der DUH moniert auch die EU-Kommission seit Jahren, dass die Grenzwerte für Stickoxide in vielen deutschen Städten nicht eingehalten werden. Mehrfach hatte die EU die bisherigen Anstrengungen Deutschlands als nicht ausreichend kritisiert. Zuletzt hatte Umweltkommissar Karmenu Vella gedroht: Nur Schritte, die „ohne jegliche Verzögerung“ zur Einhaltung der Grenzwerte bei der Luftreinheit führten, könnten eine Klage der Brüsseler Behörde gegen Deutschland vor dem EuGH verhindern. Mit der Verhandlung in Leipzig hat die Klage allerdings nichts zu tun.

Bei einem Vertragsverletzungsverfahren drohen Geldbußen, sollte die EU-Kommission klagen und in Luxemburg Recht bekommen. Ob der Bund oder vielmehr die Länder diese Strafe zahlen müssten, ist unklar. Die Bundesregierung lehnt die „blaue Plakette“ bislang kategorisch ab. Doch den Ländern obliegt es, durch wirksame Instrumente dafür zu sorgen, dass die Grenzwerte auch tatsächlich eingehalten werden. Die Bundesregierung überlegt, mit kostenlosem Nahverkehr Anreize zu schaffen, dass in den Städten weniger Autos fahren. Doch selbst die Bürgermeister der Pilotstädte sind skeptisch.

Wie ernst es der EU mit der Luftreinheit ist, zeigte sich am Donnerstag. Dort verurteilte das EuGH Polen, weil es seit Jahren nichts gegen die schlechte Luft in den Städten unternehme. Zudem lasse sich Polen zu viel Zeit mit einer Verbesserung der Luftqualität, indem es sich dafür Fristen von 2020 bis 2024 gesetzt habe. Hier ist die Ursache allerdings weniger der Autoverkehr als der Kohleverbrauch.

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