Dieselskandal Verkehrsminister Scheuer wird in Stuttgart nicht als Zeuge des Abgasskandals auftreten

Die Bundesregierung sperrt sowohl den aktuellen als auch den ehemaligen Verkehrsminister als Zeuge für das Verfahren um den Abgasskandal in Stuttgart.

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Das Gericht geht der Frage nach, wann Bundesverkehrsminister Scheuer, oder sein Vorgänger Peter Ramsauer, von den Manipulationen an Dieselfahrzeugen gewusst haben. Quelle: dpa

Stuttgart Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wird in den Stuttgarter Gerichtsverfahren um den Diesel-Abgasskandal bei VW nicht als Zeuge aussagen. Den Antrag des Landgerichts, Scheuer die Aussage zu genehmigen, habe die Bundesregierung abgelehnt, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Auch Scheuers Vorgänger Peter Ramsauer (beide CSU) bekommt von der Regierung keine Aussagegenehmigung. Darüber berichtete am Freitag auch die „Wirtschaftswoche“.

Das Gericht in Stuttgart will klären, ob das Ministerium schon 2011 von einem Verdacht wusste, dass VW möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung verwendet. Ramsauer war damals Minister, Scheuer Parlamentarischer Staatssekretär.

Das Verkehrsministerium teilte mit, das Bundesministergesetz stehe einer Vernehmung Scheuers als Zeuge entgegen. Darin heißt es, dass amtierende und ehemalige Minister nicht ohne Genehmigung über dienstliche Angelegenheiten vor Gericht aussagen dürfen.

Zugleich steht dort aber auch, dass diese Genehmigung nur dann versagt werden soll, wenn „die Aussage dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde“.

Mit der Ablehnung der Bundesregierung schrumpft die Zeugenliste des Gerichts weiter. Der frühere VW-Chef Martin Winterkorn und der Chef des Zulieferers Bosch, Volkmar Denner, berufen sich wie etliche weitere Zeugen auf ihr Recht, die Aussage zu verweigern. Es ist allerdings noch unklar, ob das Gericht dies akzeptiert.

Das Stuttgarter Landgericht verhandelt die Schadenersatzklagen von Anlegern gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE. Die Kläger werfen der Holding vor, sie zu spät über den Dieselskandal und dessen finanzielle Folgen für VW informiert zu haben. Die Porsche SE und auch VW weisen die Vorwürfe zurück.

Der nächste Verhandlungstermin in Stuttgart ist an diesem Mittwoch. Wichtig dürfte dann auch die Frage werden, wie die Verfahren weitergehen. An diesem Montag beginnt in Braunschweig ein Musterverfahren zu den Anlegerklagen gegen VW und die Porsche SE.

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