Dieselurteil Fahrverbotsurteil schockt die Wirtschaft

Aus der Wirtschaft kommt scharfe Kritik am Dieselurteil des Bundesverwaltungsgerichts. Unüberlegte Schnellschüsse könnten „erhebliche Auswirkungen“ haben.

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Diesel: Urteil für Fahrverbote schockt die Wirtschaft Quelle: dpa

Berlin Mit Entsetzen hat die Wirtschaft auf das Urteil zum Fahrverbot des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig reagiert. „Fahrverbote sind der falsche Weg. Wir lehnen sie weiter entschieden ab und appellieren an die Kommunen und Städte, alles zu tun, um sie zu vermeiden“, sagte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Das aktuelle Urteil sei „keinesfalls ein Freifahrtschein, um in ganz Deutschland Dieselfahrzeuge aus den Städten auszuschließen“.

Die Wirtschaft in Baden-Württemberg warnte vor den Folgen des Urteils. „Erreichbarkeit und Belieferung der Städte müssen gesichert bleiben, damit es nicht zu weitreichenden Standort- und Wettbewerbsnachteilen für die ansässigen Unternehmen kommt“, sagte der Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar, Manfred Schnabel, dem Handelsblatt. Daher sollten „Maßnahmenbündel“, die eine nachhaltige Entwicklung förderten und die Ursachen der Emissionen bekämpften, „Vorrang vor Ge- und Verboten haben“.

Hierzu zählten etwa die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs sowie des Fuß- und Radverkehrs, Mobilitätsmanagement, die Verflüssigung des Verkehrs und straßenbauliche Maßnahmen, sagte Schnabel weiter. Auch die Unternehmen seien gefordert. „Die Wirtschaft trägt mit der effizienten Gestaltung von Transportketten, der optimalen Ausnutzung vorhandener Kapazitäten und mit immer sparsameren und leiseren Fahrzeugen ihren Teil dazu bei, Lärm und Abgase an der Quelle zu vermindern“, so Schnabel.

ZDH-Chef Wollseifer erinnerte daran, dass es bereits zahlreiche Maßnahmen und Lösungen gebe, um Schadstoffe spürbar zu reduzieren. Diese Möglichkeiten müssten ausgeschöpft werden. „Mit intensiven Anstrengungen aller Beteiligten ist es in den meisten Städten möglich, die Grenzwerte in absehbarer Zeit zu unterschreiten“, zeigte sich der Handwerkspräsident überzeugt.

Alarmiert zeigte sich der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV). „Sollten die Kommunen das Urteil jetzt als Grundlage für weitere Verkehrsbeschränkungen nutzen, werden Speditionen und Paketlogistiker trotz moderner Fahrzeugflotten ihren Versorgungsauftrag für den innerstädtischen Handel und die Wohnbevölkerung kaum noch erfüllen können“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Frank Huster, dem Handelsblatt. „Mit einem solchen Schritt würden heute noch vitale Kommunen zu ihrer eigenen Verödung beitragen.“ Händlerstrukturen sowie Verkehrsströme würden dann im schlechtesten Fall nur in die außerstädtischen Peripherien verlagert. Ohne Ausnahmen für die Lieferlogistik werde es deshalb nicht gehen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittag die Revision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die von örtlichen Verwaltungsgerichten geforderten Fahrverbote zurückgewiesen. Die Richter forderten die Städte allerdings dazu auf, ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen und Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker zu schaffen. Zudem sieht das Urteil Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. So seien sie in Stuttgart nicht vor September dieses Jahres möglich.

Hintergrund ist, dass die Grenzwerte für die Stickoxid-Belastung in vielen Städten seit Jahren überschritten werden. Die Deutsche Umwelthilfe hatte deshalb Stuttgart und Düsseldorf verklagt und Diesel-Fahrverbote gefordert. Der Chef der Umwelthilfe, Jürgen Resch, bezeichnete das Urteil als Debakel für die Bundesregierung, die sich nach dem Diesel-Skandal einseitig auf die Seite der Autoindustrie geschlagen habe. Nötig seien nun bundesweite Regelungen, um den Kommunen zu helfen.

Der Speditionsverband forderte Ausnahmeregelungen etwa für Euro-5-Lieferfahrzeuge. „Bis zur seriellen Fertigung alternativ angetriebener und bezahlbarer Fahrzeugflotten – einschließlich flächendeckender Tank- und Ladeinfrastruktur – kann das Diesel-Lieferfahrzeug nicht von heute auf morgen den Versorgungsprozessen von Handel und Bevölkerung entzogen werden“, sagte Hauptgeschäftsführer Huster.

Huster gab zudem zu bedenken, dass Dieselfahrzeuge, die heute in der City-Logistik eingesetzt werden, bereits „überwiegend sehr hohe Emissionsstandards“ erfüllten. Sollte es jetzt zu Dieselfahrverboten in Stadtzentren kommen, drohten daher nicht nur Versorgungsengpässe. „Technisch hochwertige und bereits emissionsarme Diesel-Fahrzeuge jüngerer Generationen würden unmittelbar entwertet“, warnte Huster. „Damit würde der Verkehrsbranche für die Anschaffung von Neufahrzeugen benötigtes Kapital entzogen.“

Wollseifer begrüßte den Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts, vor möglichen Fahrverboten ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen. „Fahrverbote sind massive Eingriffe in Eigentumsrechte, in die Mobilität und in die Freiheit beruflicher Betätigung“, sagte er.

„Es ist nicht einzusehen, dass unsere Handwerksbetriebe über enteignungsgleiche Fahrverbote für die Fehler von Herstellern und Politik haftbar gemacht werden.“ Verursacher des Dieselproblems seien die Autohersteller. „Wir sehen deshalb in erster Linie die Autohersteller in der Pflicht, über Softwareupdates hinausgehend endlich auch technische Nachrüstungen vorzunehmen und als Verursacher der Misere dafür die Kosten zu tragen“, betonte der ZDH-Chef. „Es kann nicht sein, dass Handwerker und Verbraucher die Zeche zahlen.“ Die Politik müsse für diese Nachrüstungen den entsprechenden gesetzlichen Rahmen schaffen.

Darauf setzt auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Mit dem Urteil erhöhe sich der Druck auf die Politik und die Hersteller, „die längst überfällige Verkehrswende durchzusetzen“, sagte die DIW-Verkehrsexpertin Claudia Kemfert. „Denn nun sind sie gezwungen, die erforderlichen Maßnahmen einzuführen, um besonders dreckige Diesel-Fahrzeuge von den Straßen zu verbannen.“ Die Autokonzerne zudem „genötigt, Modelle mit übermäßig hohen Stickoxid-Ausstoß effektiv nachzurüsten“.

Kemfert plädierte für die Schaffung einer weiteren Umweltzone, um die Feinstaubbelastung zu mindern. Die Einführung einer blauen Plakette bekämen wäre „verhältnismäßig einfach und nachhaltig“, weil dann nur moderne Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 in die Städte fahren dürften, erläuterte die Ökonomin. „Dass dies noch nicht gelungen ist, darf als Beleg dafür verstanden werden, dass die Politik bisher alles tut, um die Autoindustrie zu schonen. Durch das Urteil sollte damit Schluss sein.“

Eine bundesweite blaue Plakette lehnt das Handwerk strikt ab. „Das könnte dazu führen, dass schnell das vermeintlich einfache Mittel Fahrverbot auch in den Städten angewendet wird, die mit anderen Maßnahmen die Grenzwerte unterschreiten könnten“, sagte Verbandschef Wollseifer. Eine blaue Plakette sei daher „keine Alternative zu Fahrverboten, sondern käme fast einem Komplettverbot gleich, weil nur ein minimaler Anteil der heutigen Dieselfahrzeuge Euro-6-Standard hat und dieser bei den Nutzfahrzeugen im Handwerk sogar unter 10 Prozent liegt“. Ausnahmeerteilungen erfolgten ohnehin unabhängig von Plakettenlösungen.

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