




Herr Posch, Sie waren acht Jahre lang Wirtschafts- und Verkehrsminister in Hessen. Der schwarz-grüne Koalitionsvertrag ist jetzt besiegelt. Fürchten Sie nun das Ende des Flughafenstandorts Frankfurt?
Welche Folgen der Koalitionsvertrag hat, kann man jetzt noch nicht sagen. In der Vereinbarung wird darauf gesetzt, dass die Airlines und der Flughafen freiwillig Verzicht üben und freiwillig Einschränkungen akzeptieren. Ich kann mir nicht vorstellen, wie das funktionieren soll und befürchte, dass die bestandskräftigen Genehmigungen geändert werden sollen. Akzeptabel sind nur Wege, die zu keinen betrieblichen Einschränkungen führen. Frankfurt ist der wichtigste Hub in Deutschland. Wenn er seine Drehkreuzfunktion verliert beziehungsweise wenn diese eingeschränkt wird, hätte das weitreichende und negative wirtschaftliche Folgen. Dass kann nicht im Interesse Deutschlands sein.
Das dürften aber CDU und Grüne genau so sehen. Wo liegen die Gefahren?
Ich befürchte, dass das Nachtflugverbot deutlich ausgedehnt wird. Mit der Entscheidung der Landesregierung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist aber ein uneingeschränktes Nachtflugverbot von 23 Uhr bis 5 Uhr bereits umgesetzt. Die Landesregierung ist damit in einem wichtigen Punkt dem Mediationsergebnis gefolgt. Regelungsbedarf besteht lediglich hinsichtlich der Südumfliegung, weil diese vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof verworfen worden ist. Generell gilt, dass bei der Ausweisung von Flugrouten die Fluglärmkommissionen früher und intensiver einbezogen werden müssen, um dem Lärmschutz Rechnung zu tragen.
Sollte die schwarz-grüne Landesregierung auf Änderungen drängen, halten Sie das Vorgehen dann für rechtens?
Wenn die Landesregierung aufgrund politischer Vereinbarungen in bestehende Genehmigungen eingreift, geht mein Glaube an den Rechtsstaat verloren. Das geht nämlich nur nach Maßgabe des Planfeststellungsbeschlusses, das heißt wenn eine wesentliche Änderung der Lärmbelastung im Sinne des Fluglärmschutzgesetzes vorliegt. Das würde bedeuten, dass 701.000 Flugbewegungen jährlich überschritten werden müssten. Diese Voraussetzungen sind derzeit aber nicht erfüllt. Davon gehen ja wohl auch die Koalitionäre aus, da sie zunächst auf freiwillige Vereinbarungen setzen.
Das klingt danach, dass sich nicht viel ändern wird. Und wenn doch, könnten Flughafen und Fluggesellschaften klagen. Halten Sie so ein Vorgehen für wahrscheinlich?
Ob geklagt wird, wird davon abhängen, welche gerichtlich anfechtbaren Entscheidungen das Land Hessen im Einvernehmen mit dem Bund, in dessen Auftrag Hessen ja tätig wird, trifft. Die CDU trägt also doppelt Verantwortung - im Land und im Bund!