Differenzen über Schulzuschüsse Wieder Streit um Bund-Länder-Finanzreform

Die Bund-Länder-Finanzreform beschäftigt die Unionsfraktion im Bundestag weiterhin. Die Reform ist das letzte große Projekt der Großen Koalition vor den Bundestagswahlen im Herbst, sorgt aber momentan für Diskussionen.

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Der Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag sieht die Bund-Länder-Finanzreform positiv und hofft auf eine Zustimmung der Fraktion. Quelle: dpa

Berlin In der Unions-Bundestagsfraktion sind am Donnerstag neue Differenzen über die Bund-Länder-Finanzreform aufgebrochen. Bundestagspräsident Norbert Lammert kritisierte nach Teilnehmerangaben die Aufhebung des sogenannten Kooperationsverbots im Grundgesetz, wodurch der Bund an den Ländern vorbei finanzschwachen Kommunen direkt Geld etwa zur Schulsanierung geben können soll.

Eine solche Änderung im Grundgesetz hebele einen Grundpfeiler des Föderalismus aus, in dem die Länder verantwortlich für die Schulen seien, habe der CDU-Politiker argumentiert und dafür Applaus bekommen, sagten mehrere Teilnehmer zu Reuters. Dagegen forderten Finanzminister Wolfgang Schäuble und auch Fraktionschef Volker Kauder, dem mit der SPD ausgehandelten Paket zuzustimmen. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hatte das Kooperationsverbot im Bildungsbereich als überholt bezeichnet.

Der Bund will 3,5 Milliarden Euro für die Sanierung von Schulen in finanzschwachen Kommunen bereitstellen. Die Abgeordneten sollten sich bis zur nächsten Fraktionssitzung eine Meinung bilden, sagte Kauder. Er wies darauf hin, dass die Neuregelung auch wichtig für CDU-Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, aber auch für den wahrscheinlichen künftigen NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU) sei. In der Fraktionsspitze wird mit einer Zustimmung gerechnet.

Die Finanzreform ist das letzte große Projekt, das die große Koalition vor der Bundestagswahl im Herbst durch den Bundestag bringen will. Insgesamt sind 13 Grundgesetzänderungen vorgesehen, um die innerstaatlichen Finanzströme nach dem Auslaufen des Solidarpakts II mit Ostdeutschland und des aktuellen Länderfinanzausgleichs zum Jahresende 2019 neu zu ordnen.

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