Digitalisierung Kanzleramt will Beitritt zum „Digitalen Gesellschaftsvertrag“

Bezahlbares Internet, geschützte Persönlichkeitsrechte und neue Technologien: Deutschland will sich dem Digitalen Gesellschaftsvertrag anschließen.

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Berlin Das Bundeskanzleramt plant nach Informationen von Reuters den Beitritt Deutschlands zu einer weltweiten Initiative zur Wahrung eines freien und für jeden offenen Internets. Nach Informationen aus Regierungskreisen hat das Kanzleramt die Ministerien am Dienstag kurzfristig um Zustimmung zu der Initiative „Contract for the Web“ gebeten, die der Entwickler des WWW, Tim Berners-Lee, auf einer Konferenz in Lissabon vor kurzem gestartet hat.

Im Mai 2019 möchte er einen „digitalen Gesellschaftsvertrag“ veröffentlichen, dem Einzelpersonen, Firmen und Regierungen beitreten können. Die französische Regierung hat sich dazu bereits bekannt. Das Kanzleramt möchte den Beitritt Deutschlands nun auf seiner Kabinettsklausur über Digitalthemen am Mittwoch und Donnerstag beschließen und bekanntgeben.

Der Vertrag sieht eine Selbstverpflichtung von Regierungen vor, jedem Bürger einen Internetzugang zu ermöglichen und eine Abschottung von Teilen des Netzes zu verhindern. Zudem sollen die Nutzerrechte etwa bei der Datensicherheit geschützt werden. Teilnehmende Firmen sollen sich verpflichten, den Zugang für alle bezahlbar zu halten und die Persönlichkeitsrechte von Nutzern zu schützen. Außerdem sollen sie zusagen, Technologien zu entwickeln, die einen Missbrauch des Netzes verhindern.

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