Digitalpakt Schule Vermittlungen zu Grundgesetzänderung gestartet

Digitalpakt Schule: Vermittlungen zu Grundgesetzänderung begonnen Quelle: dpa

Mit dem Digitalpakt Schule sollen fünf Milliarden Euro vom Bund an die Länder fließen. Doch dazu wäre eine Grundgesetzänderung nötig. Darüber diskutieren nun Politiker aus Bundestag und Bundesrat.

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Im Streit um eine Grundgesetzänderung unter anderem für eine Digitalisierung des Unterrichts in Deutschland sind Bundestag und Bundesrat in schwierige Vermittlungen gestartet. Zur ersten Sitzung des Vermittlungsausschusses beider Seiten prallten am Mittwochabend in Berlin die gegensätzlichen Meinungen aufeinander.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte: „Das kann nicht Sinn und Zweck sein, dass am Ende aus Berlin Einheitsschulen geplant werden auf Berliner Niveau für ganz Deutschland - das wollen wir nicht.“ Mit gutem Willen und ohne Ideologie lasse sich der Streit lösen, dabei komme es auf eine Woche mehr oder weniger nicht an.

Spitzenvertreter von SPD, FDP und Grüne betonten hingegen, dass eine schnelle Einigung nötig sei. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, sie hoffe auf einen Kompromiss bis zu den Sitzungen von Bundestag und Bundesrat am 15. Februar. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte: „Das Geld liegt da. Die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern warten darauf. Und deswegen sage ich: So schnell wie möglich.“

Der Konflikt hatte sich an geplanten Hilfen für die Digitalisierung der Schulen entzündet: Mit dem Digitalpakt Schule sollen fünf Milliarden Euro vom Bund an die Länder fließen. Dafür soll allerdings das Grundgesetz geändert und das Kooperationsverbot in der Bildung gelockert werden. Bisher ist Bildung ausschließlich Ländersache. Die Länder hatten das Vorhaben der großen Koalition Ende 2018 vorerst gestoppt. Sie fürchten, einen Teil ihrer Macht zu verlieren, denn die Änderung würde auch den Weg für andere Bundeshilfen an die Länder freimachen. Außerdem könnte der Bund dann auch bei der Schulqualität mitreden.

FDP-Chef Christian Lindner unterstrich: „Es geht nicht nur um den Digitalpakt, sondern es geht um eine Reform der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Wir wollen, dass Bund und Länder bei der Schlüsselaufgabe Bildung besser zusammenwirken können, als es bisher der Fall ist.“ Der Bildungsföderalismus habe nur in reformierter Form eine Zukunft. Göring-Eckardt sagte: „Es geht um die Qualität der Bildung.“

Söder warf FDP und Grünen vor, die Bund-Länder-Kompetenzen generell neu ordnen zu wollen. Dies lehne er ab. Schwesig meinte, es geht darum, wie das Grundgesetz verändert werden könne, „um mehr Bildungsinvestitionen in Deutschland zu ermöglichen“. Sie rief alle Beteiligten dazu auf, wieder zu einem ursprünglichen Kompromiss zurückzukehren, der 2018 Eingang in den Koalitionsvertrag von Union und SPD gefunden hatte. „Das wäre eine Basis, um den Weg freizumachen“, sagte sie. Dort noch nicht enthalten war unter anderem der Plan, dass die Länder bei allen künftigen Bund-Länder-Programmen jeweils die Hälfte selbst zahlen sollen. Das lehnen die Länder geschlossen ab.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte der Bundesregierung vorgeworfen, den Ländern in ihre Angelegenheiten hineinregieren zu wollen. „Es stehen die Kompetenzen aller Landesparlamentarier auf dem Spiel“, warnte der Ministerpräsident. Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) verteidigte die Pläne der Bundesregierung: „Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die fünf Milliarden Euro auch vollständig in den Schulen ankommen.“

Der am Mittwochabend erstmals in dieser Wahlperiode tagende Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat werde voraussichtlich eine Arbeitsgruppe zur Lösung des Konflikts gründen. „Ich bin zuversichtlich, dass diese Arbeitsgruppe zügig einen Kompromiss finden wird - und dann kann natürlich der Startschuss für den Digitalpakt Schule rasch und endlich fallen“, sagte Karliczek. Mehrere Ministerpräsidenten wollen das Bundesgeld ohne Grundgesetzänderung - beispielsweise durch einen höheren Anteil aus den gemeinsamen Steuern mit dem Bund - bekommen.

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