Digitalsteuer Bundesfinanzministerium plant 15-prozentige Quellensteuer auf Onlinewerbung

Bei US-Digitalkonzernen wie Google und Facebook könnten bald 15 Prozent Quellensteuer auf in Deutschland erzielte Werbeeinnahmen fällig werden. Quelle: imago images

Das Bundesfinanzministerium prüft eine 15-prozentige Sonderabgabe auf Onlinewerbung, um US-Digitalkonzerne zu besteuern.

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Um US-Digitalkonzerne zu besteuern, prüft das Bundesfinanzministerium aktuell die Erhebung einer 15-prozentigen Sonderabgabe auf Onlinewerbung ausländischer Anbieter. Dabei sollen Vergütungen, die deutsche Werbetreibende an ausländische Internetplattformen wie Google oder Facebook zur Platzierung von Onlinewerbung zahlen, wie Lizenzzahlungen behandelt werden. Diese würden nach §50a Einkommensteuergesetz einem 15-prozentigen Quellensteuerabzug unterliegen. Die Quellensteuer müssten sich die deutschen Kunden dann von Google oder Facebook als den eigentlichen Steuerpflichtigen erstatten lassen. Der Umweg über die deutschen Werbekunden ist notwendig, weil der deutsche Fiskus kein Zugriffsrecht auf die im Ausland sitzenden Plattformbetreiber hat.

Gegenüber der WirtschaftsWoche bestätigte das Bundesfinanzministerium die Pläne. Es bestehe aber „noch keine abgestimmte Auffassung der Finanzverwaltung des Bundes und der Länder“. Nach Informationen der WirtschaftsWoche gehen jedoch Betriebsprüfer beim größten deutschen Finanzamt in München schon dazu über, Ausgaben für Suchmaschinenwerbung nachträglich mit 15 Prozent Quellensteuer zu belasten. Für Bundesfinanzminister Olaf Scholz wäre die Quellenbesteuerung von Suchmaschinenwerbung eine Möglichkeit, die Schwierigkeiten zu umgehen, die sich beim Digitalsteuermodell der EU-Kommission ergeben, nämlich die Gewinne ersatzweise durch eine dreiprozentige Ausgleichsteuer auf den Umsatz zu besteuern.

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