Dividendenstripping Bundesfinanzministerium gibt Falschauskünfte über Steuertricks

Das Bundesfinanzministerium hat den Bundestag falsch über ein milliardenschweres Steuerhinterziehungsmodell informiert. Eine Exklusivmeldung.

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Finanzministerium Quelle: dpa

Das Bundesfinanzministerium hat den Bundestag falsch über ein milliardenschweres Steuerhinterziehungsmodell informiert und nach Ansicht des Grünen-Finanzexperten Gerhard Schick „in die Irre geführt“.

Es geht um die seit vielen Jahren gängige Praxis, dass ausländische Staats- oder Investmentfonds in Deutschland die fällige Kapitalertragsteuer umgehen („Dividendenstripping“). Das Bundesfinanzministerium erklärt diese Praxis in einer Stellungnahme an den Bundestag als „für bestimmte Konstellationen grundsätzlich zulässig“ und verweist auf zwei Urteile des Bundesfinanzhofes. Dem widerspricht der wissenschaftliche Berater des Bundesfinanzministeriums, Christoph Spengel. „Für das seit 2002 geltende Recht gibt es keine belastbare Rechtsgrundlage, die diese Aussage stützt“, sagt der Steuerexperte an der Universität Mannheim der WirtschaftsWoche.

Tatsächlich beziehen sich beide Urteile des höchsten deutschen Finanzgerichts auf eine Rechtslage, die es nur bis 2001 gab. Gerhard Schick kritisiert die Falschauskunft des Bundesfinanzministeriums: „Damit führt die Bundesregierung Parlament und Öffentlichkeit in die Irre.“ Die Grünen wollen zusammen mit der Linken einen Untersuchungsausschuss im Bundestag zum Dividendenstripping einberufen.

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