Drogerie Müller Kopftuchverbot in Drogerie wird Europäischem Gerichtshof vorgelegt

Dürfen Unternehmen in die Grundrechte von Arbeitnehmern eingreifen? Eine Klage gegen ein Kopftuchverbot wird zum Präzedenzfall für Arbeitgeber.

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Eine Muslimin hatte vor dem Arbeitsgericht gegen das Kopftuchverbot der Drogeriekette Müller geklagt. Quelle: dpa

Erfurt Das Bundesarbeitsgericht ruft im Streit um Kopftuchverbote in deutschen Unternehmen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter beschlossen am Mittwoch in Erfurt, den Fall einer Muslimin, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hat, den Richtern in Luxemburg vorzulegen. Damit wird der Fall aus Bayern zum Präzedenzfall dafür, ob Unternehmen im Interesse der Neutralität gegenüber Kunden in Grundrechte von Arbeitnehmern eingreifen können.

Zugespitzt könnte man sagen, stehe unternehmerische Freiheit gegen Religionsfreiheit, sagte die Vorsitzende Richterin Inken Gallner. Konkret gehe es um die Frage, ob private Arbeitgeber ihren Angestellten per Anweisung untersagen können, ihre politischen Überzeugungen oder religiösen Anschauungen durch großflächige Symbole gegenüber Kunden deutlich zu machen. Hintergrund für den Verweis an den Europäischen Gerichtshof sind zwei Urteile aus dem Jahr 2017. Die Richter in Luxemburg erlaubten in diesen Fällen Kopftuchverbote im Job, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die 35 Jahre alte Klägerin, die in einer Müller-Filiale im Raum Nürnberg arbeitet, erschien vor dem Bundesarbeitsgericht mit seidenem Kopftuch. Ihr Anwalt Georg Sendelbeck sagte in der Verhandlung: „Ein Kopftuch und die dahinterstehende Religion kann nicht einfach an der Garderobe abgegeben werden. Auch nicht im Betriebe.“

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