Drohender Rechtsstreit Warum die AfD-Klage gegen Merkels Flüchtlingspolitik ein Rohrkrepierer ist

Die AfD zieht gegen Merkels Flüchtlingspolitik vor das Bundesverfassungsgericht. Der Vorstoß ist aus mehreren Gründen zum Scheitern verurteilt.

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AfD klagt gegen Angela Merkels Flüchtlingspolitik Quelle: dpa

Berlin Dass die AfD gerne und oft gegen die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung wettert, ist hinreichend bekannt. Zuletzt provozierte Fraktionschefin Alice Weidel im Bundestag mit migrationsfeindlichen Äußerungen heftigen Protest. Dafür fing sie sich sogar einen Ordnungsruf von Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble ein (CDU).

Klar, dass die AfD das nicht Ordnung fand und versuchte, mit einem letztlich vergeblichen Einspruch die Rüge wieder aufzuheben. Denn das Flüchtlingsthema ist für die Partei eines, bei dem sie bei ihren Wählern im Wort steht. Der ganze Bundestagswahlkampf der AfD war geprägt von harschen Attacken gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr auf den im Herbst 2015 einsetzenden Flüchtlingszustrom gerichtetes Durchhalte-Mantra „Wir schaffen das“.

Die AfD hielt Merkel seitdem immer wieder vor, dass ihre eigenmächtige Grenzöffnung rechtswidrig gewesen sei. Dass es irgendwann nicht mehr bei kritischen Worten bleiben würde, war mehr oder weniger absehbar. Auch weil die Erwartung der AfD-Wählerschaft sein dürfte, den Vorwurf gegen die Kanzlerin jetzt auch mal einer juristischen Prüfung zu unterziehen.

In Gestalt ihrer Bundestagsfraktion geht die AfD nun diesen Schritt und zieht sogar gleich vor das Bundesverfassungsgericht. Die Fraktion habe am 14. April eine Organklage in Karlsruhe eingereicht, sagte ihr Justiziar Stephan Brandner am Freitag in Berlin.

Der AfD gehe es darum, die „Herrschaft des Unrechts“ feststellen zu lassen. Die Bundesregierung habe bei ihrer Einwanderungspolitik die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt, heißt es in der Klage. Überprüft werden soll nach dem Willen der AfD Merkels Entscheidung von Anfang September 2015, die Grenze von Österreich nach Deutschland für Flüchtlinge offenzuhalten und die Menschen nicht abzuweisen.

Vollmundig verspricht der Jurist Brandner, der auch den Vorsitz im Bundestags-Rechtsausschuss innehat, diese Klage könne die Welt verändern. „Und sie wird die Welt verändern, wenn sie erfolgreich ist.“ Merkel müsse dann in „Nullkommanichts“ weg. Wenn ich Brandner da nicht mal getäuscht hat.

Denn dass die Karlsruher Richter sich der AfD-Sache annehmen, ist schon jetzt mehr als unwahrscheinlich. Aus mehreren Gründen ist der Klage-Vorstoß zum Scheitern verurteilt. „Der Antrag der AfD-Fraktion im Organstreitverfahren wird keinen Erfolg haben, weil er unzulässig ist“, sagte der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland dem Handelsblatt. So halte die AfD etwa eine laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz „zwingend“ vorgeschriebene Frist nicht ein.

Ein weiteres Problem besteht aus Sicht des Professors an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer darin, dass sich aus der Klageschrift „weder ein konkretes Handeln noch ein konkretes Unterlassen der Bundesregierung“ ergebe, das den am 24. September neu gewählten Bundestag in seinen verfassungsrechtlichen Rechten verletze. „Die Rechte früherer Bundestage, denen die AfD-Fraktion nicht angehört hat, kann sie nicht geltend machen“, betonte Wieland.

Auch lege die AfD „nicht nachvollziehbar“ dar, welches Recht des Parlaments die Bundesregierung verletzt haben sollte. Es sei nicht erlaubt, mit einem „Organstreitverfahren“ zu prüfen, ob die Regierung verfassungsgemäß gehandelt habe. „Es schützt nur eigene Rechte der Fraktion oder des Bundestages“, erläuterte Wieland.

Allerdings sei Bundestag nie gehindert gewesen, „sein Gesetzgebungsrecht auszuüben, wenn er eine andere Flüchtlingspolitik der Regierung hätte durchsetzen wollen“. Die AfD, so der der Staatsrechtler, habe das nicht einmal versucht.

„Zudem hält sich das Handeln der Bundesregierung im Rahmen der Vorgaben der Verfassung, so wie sie das Bundesverfassungsgericht interpretiert“, fügte Wieland hinzu. Das gelte insbesondere auch für das Asylrecht.

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