E-Mobilitätsförderung E-Bikes steuerlich schlechter gestellt als E-Autos

Besitzer von Elektrofahrrädern werden steuerlich schlechter gestellt als die Halter von Elektroautos. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums (BMF) an die Grünen hervor, die der WirtschaftsWoche vorliegt.

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E-Bike Quelle: dpa

Seit Januar dieses Jahres brauchen Autofahrer, die ihr E-Auto beim Arbeitgeber kostenlos aufladen, nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern. Die Regelung gilt bis 2021. Doch für Arbeitnehmer, die mit ihrem Elektrofahrrad zur Arbeit fahren, gilt das nicht. „Elektrofahrräder, deren Motoren lediglich Geschwindigkeiten bis 25 km/h unterstützen, sind keine Elektro-Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift und werden damit nicht durch diese Maßnahme begünstigt“, schreibt Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär im BMF, an die Grünen. Die Steuerbefreiung sei Teil eines Maßnahmenbündels, um mehr Elektroautos auf die Straße zu bekommen. „Die Ausweitung der lohnsteuerlichen Regelungen auf Zweiräder mit Elektroantrieb entspricht hingegen nicht der Zielsetzen der gesetzlichen Regelung.“ Der Markt für Elektroräder sei „bereits sehr gut entwickelt“, so das BMF.

Für den Grünen Verkehrspolitiker Matthias Gastel ist das ein Unding: „Radfahrer gucken bei der E-Mobilitätsförderung der Bundesregierung in die Röhre“, sagte Gastel der WirtschaftsWoche. Der Radverkehr werde „ausgebremst“. Das Laden von E-Bikes am Arbeitsplatz müsste „unbürokratisch“ und „steuerfrei“ sein. Außerdem forderte Gastel gegenüber der WirtschaftsWoche „Kaufanreize für E-Lastenräder."

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