E-Tankstellen Bundesregierung einigt sich auf Ausbau-Konzept für E-Tankstellen an Autobahnen

Mit fast zwei Milliarden Euro sollen bis Ende 2023 rund 1000 Ladestationen an Autobahnen aufgebaut werden. Das Kabinett will den Gesetzesentwurf bald beschließen.

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Das Fehlen von öffentlichen Lademöglichkeiten gilt als Nadelöhr für den Ausbau der Elektromobilität. Quelle: dpa

Die Bundesregierung hat sich auf ein Konzept für den flächendeckenden Aufbau von Strom-Tankstellen auf Langstrecken verständigt. Mit insgesamt fast zwei Milliarden Euro sollen so bis Ende 2023 rund 1000 Ladestationen an Autobahnen aber auch in abgelegenen Regionen aufgebaut werden, wie aus dem aktuellen Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums hervorgeht, der Reuters am Dienstag vorlag.

Laut Regierungskreisen sind letzte Streitpunkte zwischen den Ministerien geklärt, so dass das Kabinett das Gesetz am 10. Februar beschließen will. Es sieht vor, dass Bau und Betrieb der Stationen ausgeschrieben werden. Wer die geringsten Subventionen fordert, erhält den Zuschlag. Dabei sollen attraktive Standorte mit abgelegeneren in mindestens zehn sogenannten Losen zusammengefasst werden, um eine lückenlose Stromversorgung zu garantieren.

Das Fehlen von öffentlichen Lademöglichkeiten gilt als Nadelöhr für den Ausbau der Elektromobilität. Während die jüngst erhöhten und verlängerten Kaufprämien die Nachfrage nach Fahrzeugen angeschoben haben, ist das Ladenetz erst im Aufbau. Gerade Langstrecken-Fahrten sind mit E-Autos schwierig. Auf der anderen Seite buhlen sowohl Energieversorger, Autokonzerne und auch Mobiltäts-Start-Ups um den neuen Markt.

Diese hatte bei den bisherigen Ladestationen jedoch häufig zu einem Tarif-Wirr-Warr geführt. Jetzt soll es Preis-Obergrenzen für den Strom geben. Bezahlt werden kann dem Vorhaben zufolge sowohl mit Kredit- wie Girokarten. Die Schnell-Ladestationen mit einer Leistung von mindestens 22 Kilowatt sollen es möglich machen, ein Auto innerhalb einer Kaffee- oder Toilettenpause mit Strom zu betanken.

Auf öffentlichem Gelände hatte der Staat Ladesäulen bislang mit festen Zuschüssen von der Hälfte der Kosten gefördert. Dies erwies sich jedoch gerade in eher dünn besiedelten Regionen mit wenig Nachfrage als unzureichend. Das Ausschreibungsverfahren hatte jedoch auch Kritik besonders bei Firmen ausgelöst, die bereits Schnell-Ladestationen aufgebaut hatten und nun hoch subventionierte Konkurrenz fürchteten. Im aktuellen Gesetzentwurf ist nun geregelt, dass der Bund den Betreibern für solche Anlagen eine „angemessene Entschädigung“ zahlt.

Viele Details zur Ausstattung der Ladestationen und die Zahl der „Zapfsäulen“ an ihnen sollen noch mit einzelnen Verordnungen geregelt werden. Um Monopole zu vermeiden, ist es auch möglich, dass Bieter nur eine bestimmte Anzahl von Losen gewinnen dürfen. Geregelt ist, dass die E-Tankstellen auch für andere Strom-Anbieter offen sein müssen, die für ihre Kunden spezielle Angebote machen können.

Neben den Schnell-Ladesäulen gelten die privaten Zapf-Punkte als zentrales Element für die E-Mobilität. Seitdem im vergangenen Jahr die Förderung von 900 Euro pro Ladepunkt beschlossen wurden, sind über 160.000 Anträge auf den Einbau an Hauswänden und in Tiefgaragen eingegangen. 80 Prozent der Ladevorgänge werden nach Experten-Schätzungen an privaten Punkten laufen.

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