E-Tretroller auf Fußwegen Länder wollen Fußgänger schützen

Geht es nach einem Vorschlag des Verkehrsausschusses des Bundesrates, sollen elektrische Tretroller nur auf Radwegen fahren dürfen. Quelle: dpa

Sie sind leise, abgasfrei, und wer drauf steht, zerknittert sich nicht den Anzug: E-Tretroller sollen ein neues Mobilitätsangebot für viele Städter sein. Nun gibt es Streit, wo genau sie fahren dürfen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Eigentlich sollen sie schon im Sommer starten können: Kleine Elektro-Tretroller als Kurzstrecken-Alternative zum Auto, die Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) auch in Deutschland zulassen will. Doch damit könnte es noch einmal kompliziert werden. Denn unter den Ländern, die den Regeln zustimmen müssen, werden Sicherheitsbedenken lauter. Der Verkehrsausschuss des Bundesrats empfahl am Dienstag mehrheitlich, dass alle E-Roller auf Radwege gehören - und langsamere Modelle nicht wie geplant auf die Gehwege sollen. Entschieden wird aber erst, wenn das Plenum der Länderkammer voraussichtlich am 17. Mai über Scheuers Verordnung abstimmt.

Mehrere Länder, Fußgänger-Vertreter und Verkehrssicherheitsexperten warnen vor neuen Gefahren etwa für Kinder, ältere und sehbehinderte Menschen, wenn zusätzliche Gefährte auf die Bürgersteige kommen. Die vom Bund auf den Weg gebrachten Pläne sehen vor, dass nur E-Roller, die schneller als 12 Kilometer pro Stunde (km/h) sind, in der Regel auf Radwegen fahren sollen - und langsamere bis 12 km/h auf Gehwegen. Dort sollen sie allerdings nur mit Schritttempo unterwegs sein dürfen.

Im Verkehrsausschuss des Bundesrats wurden dennoch Bedenken dagegen deutlich, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Länderkreisen erfuhr. Daher gab es eine Mehrheit für den Vorschlag, sämtliche E-Roller wie Räder zu behandeln, die deswegen auch Radwege nutzen sollen. Nur in Ausnahmefällen sollen „andere Verkehrsflächen“ freigegeben werden können. Denn sonst drohten „nicht hinnehmbare Gefahrensituationen“.

So sei nicht davon auszugehen, dass E-Roller auch in Fußgängerzonen tatsächlich nur in Schrittgeschwindigkeit bewegt würden. Die bis zu 70 Zentimeter breiten, kaum hörbaren Fahrzeuge drohten auf den oft sehr schmalen Gehwegen zu „zahlreichen Konflikten“ zu führen. Eine Aufteilung in zwei Kategorien sei außerdem nur schwer zu überwachen.
Inwiefern das Plenum des Bundesrats den Ausschuss-Empfehlungen folgt, muss sich aber erst noch zeigen. Stimmt die Länderkammer den Plänen des Bundes nur mit Änderungen zu, muss die Bundesregierung sie eins zu eins in der Verordnung umsetzen - oder die ganze Verordnung zurückziehen. Möglich wäre auch noch, das Thema auf etwas später zu vertagen. Neben dem federführenden Verkehrsausschuss wollten auch noch vier andere Ausschüsse der Länderkammer darüber beraten.

Der SPD-Fraktionsvize im Bundestag, Sören Bartol, nannte es „ein gutes Signal“, dass der Verkehrsausschuss des Bundesrats die Zulassung der neuen Fahrzeuge unterstütze. „Dabei muss die Verkehrssicherheit aller gewahrt werden.“ Er halte es daher für einen bedenkenswerten Einwand der Länder, dass die E-Gefährte nur in Ausnahmefällen etwas auf den Fußgängerwegen zu suchen haben - und ansonsten eher auf Radwegen oder der Straße gefahren werden sollten.

Vom Fahrradfahrerclub ADFC kam aber prompt Protest. „Ganz schlechte Idee“, sagte Sprecherin Stephanie Krone der dpa. Die langsameren Tretroller würden „den Radverkehr und damit die aktive Mobilität ausbremsen“, wenn sie auf Radwegen unterwegs seien. Die schnelleren Scooter vertrügen sich aber der Geschwindigkeit nach mit Fahrrädern - wenn es gute und breite Radwege gebe, auf denen man gefahrlos überholen könne. „Die langsameren E-Scooter halten wir für komplett überflüssig, sie sollten ganz aus dem Entwurf gestrichen werden“, sagte Krone, auch die Verleiher seien nur an schnellen interessiert.

In vielen deutschen Städten stehen Anbieter in den Startlöchern. Solche Roller könnten Bürger dann wie Leih-Fahrräder kurzfristig ausleihen - oder mit dem eigenen Elektroroller unterwegs sein.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%