
Die Ablehnung der Geldauflage von Sebastian Edathy im März hat dem niedersächsischen Landesverband des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) einen Spendenregen beschert. Rund 160 000 Euro seien seither eingegangen, das Fünfzigfache der gewöhnlichen Spendensumme. „Im gleichen Zeitraum erhalten wir normalerweise 2000 bis 3000 Euro“, sagte Johannes Schmidt, Vorsitzender des DKSB Niedersachsen der Deutschen Presse-Agentur.
Kinderpornografie in Deutschland
Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie in Deutschland sind strafbar. Dies sieht Paragraf 184b des Strafgesetzbuches vor. Schon das Herunterladen von Kinderpornografie am Computer könne strafbar sein, heißt es auf der Homepage des BKA.
Im Jahr 2012 hat die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bei „Besitz und Verschaffung von Kinderpornografie“ 3239 Fälle erfasst. Ein Jahr zuvor waren es nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) in Wiesbaden noch 3896 Fälle gewesen. Das Jahr 2010 lag in etwa auf dem Niveau von 2012. 2007 hatte es noch einen Höchststand mit fast 9000 erfassten Fällen gegeben. Für das vergangene Jahr liegen noch keine Zahlen vor.
Ein Großteil der Fälle bezieht sich auf das Internet. Im Jahr 2012 waren es 2196, ein Jahr zuvor 2623. Aus der Statistik geht nicht hervor, welche soziale Schichten von den polizeilichen Ermittlungen betroffen sind. Auch zur möglichen Dunkelziffer will das BKA keine Vermutungen anstellen.
Angesichts der internationalen Dimension des Internets ist das Bundeskriminalamt Zentralstelle bei der Auswertung der Fälle von Kinderpornografie. Seit 2009 zählen diese Delikte zu den Schwerpunkten des BKA, wie eine Sprecherin sagte.
„Wir waren überrollt von der Begeisterung der Menschen“, sagte Schmidt. Unzählige Zuschriften und Anrufe hätten den Landesverband erreicht, nachdem er die Zahlung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten nicht annehmen wollte. „Es war genau die richtige Entscheidung, die wir so immer wieder treffen würden“, sagte Schmidt. „Das Geld war eine Verhöhnung der Opfer und unseres Verbandes.“
Der Kinderpornografie-Prozess gegen den ehemaligen SPD-Politiker Sebastian Edathy war am 2. März gegen die Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro eingestellt worden. Der DKSB lehnte das Geld ab, es ging an den Jugend- und Kinderfeuerwehrverband Niedersachsen. Die Entscheidung habe den Verband gestärkt, sagte Schmidt. Die Spenden sollen nun an die einzelnen Ortsverbände des DKSB weitergeleitet werden. Auf Landesebene möchte der Verband Projekte zum Kinderschutz in Institutionen fördern.