
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Mainzer SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage. Es gehe um Hartmanns Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Edathy-Affäre, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Wochenende in Berlin. Bereits im September habe man den Bundestagspräsidenten informiert und das Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Kölner „Express“ und die „Hamburger Morgenpost“ hatten zunächst darüber berichtet.
Eine Sprecherin des SPD-Abgeordneten sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Er freut sich, dass jetzt eine Staatsanwaltschaft den Dingen auf den Grund geht.“ Er wolle sich wegen der laufenden Ermittlungen aber nicht öffentlich dazu äußern.
Kinderpornografie in Deutschland
Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie in Deutschland sind strafbar. Dies sieht Paragraf 184b des Strafgesetzbuches vor. Schon das Herunterladen von Kinderpornografie am Computer könne strafbar sein, heißt es auf der Homepage des BKA.
Im Jahr 2012 hat die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bei „Besitz und Verschaffung von Kinderpornografie“ 3239 Fälle erfasst. Ein Jahr zuvor waren es nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) in Wiesbaden noch 3896 Fälle gewesen. Das Jahr 2010 lag in etwa auf dem Niveau von 2012. 2007 hatte es noch einen Höchststand mit fast 9000 erfassten Fällen gegeben. Für das vergangene Jahr liegen noch keine Zahlen vor.
Ein Großteil der Fälle bezieht sich auf das Internet. Im Jahr 2012 waren es 2196, ein Jahr zuvor 2623. Aus der Statistik geht nicht hervor, welche soziale Schichten von den polizeilichen Ermittlungen betroffen sind. Auch zur möglichen Dunkelziffer will das BKA keine Vermutungen anstellen.
Angesichts der internationalen Dimension des Internets ist das Bundeskriminalamt Zentralstelle bei der Auswertung der Fälle von Kinderpornografie. Seit 2009 zählen diese Delikte zu den Schwerpunkten des BKA, wie eine Sprecherin sagte.
Hartmann hatte dem früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) nach dessen Aussage mehrfach geheime Informationen über Ermittlungen wegen Kinderporno-Verdachts gegeben. Hartmann sagte im Ausschuss anfangs noch aus, schwieg dann aber unter Berufung auf sein Auskunftsverweigerungsrecht. Bereits seit Februar ist er krankgeschrieben. Nach Auskunft seiner Sprecherin wurde die Krankschreibung zuletzt bis zum 20. November verlängert.
Edathy hatte im Februar 2014 sein Mandat niedergelegt. Ein Verfahren gegen ihn wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie wurde später gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Der Bundestagsuntersuchungsausschuss äußerte sich in seinem Abschlussbericht zur Rolle des SPD-Abgeordneten Hartmann zwar kritisch, aber vorsichtig. Die Vermutung, dass Hartmann Edathy drei Monate vor der Hausdurchsuchung gewarnt habe, „wurde durch die Beweisaufnahme des Ausschusses an vielen Stellen genährt, ohne dass jedoch hierfür ein zureichender Beleg vorliegt“.
Der rheinland-pfälzische CDU-Generalsekretär Patrick Schnieder forderte die Mainzer Regierungschefin Malu Dreyer und ihren Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) auf, sich zu den neuen Ermittlungen gegen ihren „engen Vertrauten“ Hartmann zu äußern. „Er war Kollege im Innenministerium von Herrn Lewentz und hat, so weit uns bekannt ist, Rückkehrrecht zu seinem ehemaligen Arbeitgeber.“ In Rheinland-Pfalz wird am 13. März 2016 ein neuer Landtag gewählt.