
Eine Zeugenaussage von Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) im Untersuchungsausschuss zur Edathy-Affäre hat neue Ungereimtheiten zutage gefördert. Gabriel sagte am Donnerstag, er habe dem heutigen Fraktionschef Thomas Oppermann am 17. Oktober 2013 erst nach Ende der Sondierungsgespräche mit der Union vom Verdacht der Polizei gegen den damaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy berichtet. „Das kann eigentlich nur im Auto auf dem Weg nach Hause gewesen sein“, sagte Gabriel.
Später wollte er auf Rückfrage von SPD-Abgeordneten dann aber doch nicht ausschließen, dass er Oppermann möglicherweise schon früher angerufen habe. Aus der Union hieß es daraufhin: „Was sollen wir denn jetzt glauben?“
Stimmen Gabriels ursprüngliche Angaben allerdings, werfen Sie die Frage auf: Wusste Oppermann womöglich schon vor Gabriels Anruf aus einer anderen Quelle, dass Edathy im Ausland bedenkliche Nacktbilder von Knaben bestellt hatte? Und wenn ja, von wem? Denn Oppermann rief an diesem Tag nach Angaben aus dem Bundeskriminalamt (BKA) schon um 15.29 Uhr bei BKA-Präsident Jörg Ziercke an. Der SPD-Politiker wollte sich von Ziercke bestätigen zu lassen, dass gegen Edathy Ermittlungen liefen.
Hatte Oppermann die Information vielleicht vom heutigen Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) erhalten, der von Gabriel am selben Tag ebenfalls eingeweiht worden war? Oppermann selbst hatte allerdings in einer Pressemitteilung vom 13. Februar 2014 geschrieben: „Sigmar Gabriel hat darüber den (damaligen) Fraktionsvorsitzenden Frank-Walter Steinmeier und mich als 1. Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion informiert.“
Edathy hatte im Februar 2014 sein Bundestagsmandat niedergelegt, kurz bevor die Kinderporno-Vorwürfe gegen ihn bekanntwurden. Das Strafverfahren gegen ihn wurde später gegen Zahlung von 5000 Euro eingestellt. Die Frage, wer ihn vor den Ermittlungen gewarnt hat, ist auch deshalb relevant, weil er dadurch die Gelegenheit erhalten hätte, mögliche Beweismittel zu vernichten - was die Ermittler vermuteten.
Kinderpornografie in Deutschland
Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie in Deutschland sind strafbar. Dies sieht Paragraf 184b des Strafgesetzbuches vor. Schon das Herunterladen von Kinderpornografie am Computer könne strafbar sein, heißt es auf der Homepage des BKA.
Im Jahr 2012 hat die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bei „Besitz und Verschaffung von Kinderpornografie“ 3239 Fälle erfasst. Ein Jahr zuvor waren es nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) in Wiesbaden noch 3896 Fälle gewesen. Das Jahr 2010 lag in etwa auf dem Niveau von 2012. 2007 hatte es noch einen Höchststand mit fast 9000 erfassten Fällen gegeben. Für das vergangene Jahr liegen noch keine Zahlen vor.
Ein Großteil der Fälle bezieht sich auf das Internet. Im Jahr 2012 waren es 2196, ein Jahr zuvor 2623. Aus der Statistik geht nicht hervor, welche soziale Schichten von den polizeilichen Ermittlungen betroffen sind. Auch zur möglichen Dunkelziffer will das BKA keine Vermutungen anstellen.
Angesichts der internationalen Dimension des Internets ist das Bundeskriminalamt Zentralstelle bei der Auswertung der Fälle von Kinderpornografie. Seit 2009 zählen diese Delikte zu den Schwerpunkten des BKA, wie eine Sprecherin sagte.
Gabriel hatte selbst am Rande der Gespräche am 17. Oktober von dem damaligen CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich von dem Verdacht gegen Edathy erfahren. Friedrich, der am Donnerstag vor Gabriel aussagte, belastete seinerseits seinen früheren Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche.
Fritsche habe ihm im Oktober 2013 nicht nur vom Verdacht der Polizei gegen den SPD-Abgeordneten Edathy berichtet. Der Staatssekretär habe ihm damals auch geraten, Gabriel sofort darüber zu informieren, sagte Friedrich im Bundestagsausschuss. Fritsche habe gesagt: „Du musst es dem Gabriel sagen.“ Fritsche ist heute Staatssekretär im Bundeskanzleramt.
Dass Friedrich unerlaubt ein Dienstgeheimnis weitergegeben hatte, wurde später durch die Presseerklärung Oppermanns bekannt. Friedrich legte daraufhin sein mittlerweile übernommenes Amt als Bundesagrarminister nieder. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte ein Verfahren wegen Geheimnisverrats gegen ihn später wegen geringer Schuld ein.
Friedrich zeigte auch jetzt keine Reue. Er sagte, er habe es für seine Pflicht gehalten zu verhindern, dass Gabriel jemandem wie Edathy ein wichtiges Partei- oder Regierungsamt überträgt. Nach Gabriel sollten Steinmeier und Oppermann befragt werden.