EEG-Reform Wie es mit der Ökostromförderung weiter geht

Nach langen Streitereien über die Details der Reform der Ökostromförderung steht jetzt fest: Der Ausbau geht weiter, aber Windstrom an Land wird gedrosselt. Alle Probleme sind damit allerdings längst noch nicht gelöst.

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Ein Windrad wirft einen Schatten auf ein Feld bei Gestorf in der Region Hannover (Niedersachsen). Quelle: dpa

Nach monatelangem Streit hat die Bundesregierung die künftigen Vorgaben für Ökostrom-Subventionen auf den Weg gebracht. Mit der am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll von 2017 an die Förderung von Ökostrom umgestellt werden. Es wird zudem eine jährliche Höchstmenge für Windenergie an Land und auf See sowie für Strom aus Solaranlagen und Biomasse festgelegt. Bund und Länder sowie Union und SPD hatten erst in der vergangenen Woche letzte Streitpunkte hierbei ausgeräumt. Bis zur Sommerpause soll das Gesetz nun endgültig verabschiedet werden.

Worum geht es bei der Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG)?

Ab 2017 soll die Förderung von Ökostrom umgestellt werden - und zwar weg vom Gießkannenprinzip. Die bisher auf 20 Jahre festgelegten Garantiepreise für die Stromabnahme aus neuen Anlagen sollen wegfallen. Stattdessen werden Projekte ausgeschrieben: Wer am wenigsten Subventionen verlangt, erhält den Zuschlag. Es wird eine jährliche Höchstmenge für Windenergie an Land und auf See sowie Strom aus Solaranlagen und Biomasse festgelegt. Der Regimewechsel ist auch im Sinne der EU-Kommission. Kleine Anlagen bis zu 750 Kilowatt werden von der Ausschreibung ausgenommen. Wegen des langen Vorlaufs für neue Windanlagen an Land sollen Ausschreibungen zwar grundsätzlich 2017 starten, aber erst vom Jahr 2019 an greifen.

Was soll damit bezweckt werden?

Letztlich sollen Überkapazitäten verhindert beziehungsweise abgebaut werden und der Kostenanstieg beim Ökostromausbau gedämpft werden. Schließlich haben Verbraucher und Stromkunden allein im vergangenen Jahr für die Ökostrom-Umlage 25 Milliarden Euro aufgebracht. Gleichzeitig sollen aber die Klimaschutzziele eingehalten werden.

Wie sehen die Ausbauziele für „Grüne Energie“ aus?

Es bleibt bei dem Ziel, dass bis zum Jahr 2025 etwa 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauchs aus Ökostrom-Quellen kommen. Derzeit liegt der Anteil bei etwa 33 Prozent. Allerdings reichen die Stromnetze gar nicht, um den Strom in Industriegebiete zu transportieren. Der Ausbau von Ökostrom sowie der Netze sollen nun besser verzahnt werden. Der Zubau mit neuen Windparks an Land soll gedrosselt und im Norden an die knappen Netzkapazitäten angepasst werden.

Und wie soll es mit Windstrom an Land konkret weitergehen?

Für Windparks an Land (Onshore) sollen nun 2017, 2018 und 2019 jeweils 2800 Megawatt brutto pro Jahr ausgeschrieben werden. Das entspricht einer Menge von rund 1000 Windrädern. Darin sind auch neue Anlagen enthalten, die an bestehenden Standorten alte ersetzen. Die Förderung neuer Windparks soll einmalig zum 1. Juni 2017 um fünf Prozent gekürzt werden. Vereinbart wurde auch ein „atmender Deckel“ für den Fall, dass der Zubau über den Korridor steigt. Vorzieheffekte und damit verbundene Marktverzerrungen sollen vermieden werden. Bei der Ausschreibung gelten erleichterte Bedingungen für kleine Akteure, damit sie faire Chancen haben.

Wie sehen die Pläne für Windparks auf See (Offshore) aus?

Hier sieht das bisherige EEG 2014 ein Ausbauziel von 6500 Megawatt für 2020 und von 15.000 Megawatt für 2030 vor. Das entspricht rechnerisch der Leistung von etwa einem Dutzend Kernkraftwerken. Um auf einen kontinuierlichen Ausbau zu kommen, sollen mit jährlichen 730 Megawatt die Ausschreibungsmengen gleichmäßig auf die Jahre 2021 bis 2030 verteilt werden. Bund und Länder betonen auch, dass bei Offshore-Wind die Netzanbindung an Land sichergestellt werden muss.

Worauf müssen sich Betreiber von Solaranlagen einstellen?

Künftig sollen jährlich Solaranlagen mit einer Leistung von 600 Megawatt ausgeschrieben werden. Vorher waren es 400 Megawatt. Kleine Anlagen auf Dächern sollen aber wie bisher gefördert werden. Neben Freiflächen werden aber nun auch andere große Anlagen ab 750 Kilowatt einbezogen. Demnach müssen sich alle großen Photovoltaik-Anlagen dem Wettbewerb stellen.

Werden Biogasanlagen in die Förderung einbezogen?

Ja. Darauf hatte vor allem Bayern gepocht. Biomasse soll nun in die geplante Ausschreibung aufgenommen werden. In den ersten drei Jahren ist ein Ausbau von 150 Megawatt für Neu- und Bestandsanlagen geplant. Für 2020 und 2021 sollen es 200 Megawatt sein. Dieser Kompromiss auf Druck der CSU wird sich natürlich bei den Kosten für die Verbraucher zusätzlich niederschlagen.

Und wie geht es mit dem Netzausbau voran?

Hier ist man erheblich in Verzug. Bund und Länder halten an den bestehenden Netzausbauplänen fest, pochen aber auf mehr Tempo. Die Hoffnung ist, dass ein schnellerer Netzausbau die Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren senkt. Übergangsweise soll der Ausbau von Windenergie dort lokal gedrosselt werden, wo der Netzausbau sich verzögert und der Stromüberschuss besonders hoch ist.

Das betrifft im Kern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen. Dort soll die Ausschreibungsmenge auf 58 Prozent des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 begrenzt werden. Diese Ausbaumengen fallen aber nicht weg, sondern werden anders über Deutschland verteilt.

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