EEG-Umlage Ökostromumlage steigt 2017

Verbraucher müssen für die Energiewende noch etwas drauflegen. Die sogenannte EEG-Umlage steigt erneut. Im Norden der Bau neuer Windparks kräftig gedrosselt werden - aufgrund fehlender Leitungen.

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EEG-Umlage: Ökostromumlage steigt 2017 Quelle: dpa


Zur Förderung von Strom aus Windkraft und Sonne müssen Verbraucher im nächsten Jahr erneut tiefer in die Tasche greifen. Die sogenannte Ökostrom-Umlage wird von derzeit 6,35 Cent auf wohl 6,88 Cent pro Kilowattstunde steigen, wie aus der Strombranche am Dienstag verlautete. Die Umlage zahlen Verbraucher über die Stromrechnung. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ darüber unter Berufung auf Netzbetreiber berichtet.

Bereits Ende September hatten Experten mit einem Anstieg auf knapp unter 7 Cent pro Kilowattstunde gerechnet. Die Netzbetreiber geben die Höhe der Umlage für 2017 an diesem Freitag bekannt. Das Wirtschaftsministerium äußerte sich nicht zu dem Bericht.

Die EEG-Umlage wird als Differenz zwischen dem Preis, den Stromerzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom berechnet. Je niedriger der Börsenpreis, den Energiekonzerne zahlen müssen, desto höher die Umlage. Was der Anstieg der Umlage für Haushalte bedeutet, ist daher kaum zu berechnen. Es kommt darauf an, ob die Energiekonzerne fallende Börsenstrompreise an die Kunden weitergeben.

Im Zuge der Neuordnung der Ökostrom-Förderung ab 2017 sollen im Norden Deutschlands deutlich weniger neue Windkraft-Anlagen gebaut werden als bisher. Nach einem Entwurf für eine Verordnung der Bundesnetzagentur müssen die Regionen, in denen in der Vergangenheit die meisten neuen Windparks entstanden sind, künftig mit etwas mehr als der Hälfte des bisherigen Zubaus auskommen. Grund für den gebremsten Ausbau sind die Engpässe im Stromnetz. Für Stromkunden dürfte sich beim Preis dem Entwurf zufolge aber kaum etwas ändern.

Von den jährlich 2500 Megawatt Windkraft-Leistung, die von 2017 an jährlich neu gebaut werden sollen, dürfen nur maximal 902 Megawatt in „Netzausbaugebieten“ im Norden entstehen, wie aus dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf hervorgeht, über den zuvor die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete. Je nach Größe einzelner Anlagen entspreche das zwischen 120 und 200 Windrädern.

Da der Bau großer Nord-Süd-Stromleitungen nur schleppend vorankommt, lässt sich der Windstrom aus dem Norden oft nicht nutzen. Vor allem Windanlagen an Land würden „wegen Engpässen im Übertragungsnetz in steigendem Umfang in Norddeutschland abgeregelt, weil der Strom nicht vor Ort verbraucht und nicht zu den großen Verbrauchszentren im Süden abtransportiert werden kann“, heißt es.

Dem Verordnungsentwurf zufolge wird ganz Mecklenburg-Vorpommern zu einem solchen Wind-Ausnahmegebiet. Ebenso Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Bremerhaven sowie der nördliche Teil Niedersachsens. Ursprüngliche Pläne, statt in Mecklenburg-Vorpommern in ganz Niedersachsen und auch Hessen den Ausbau zu drosseln, sind nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ damit vom Tisch.

Von 2017 an wird die Förderung von Ökostrom in Deutschland komplett umgestellt. Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen sowie von Biogas-Anlagen erhalten künftig für eingespeisten Strom keine feste, gesetzlich festgelegte Vergütung mehr. Stattdessen werden neue Projekte ausgeschrieben. Wer am wenigsten Subventionen pro Kilowattstunde Strom verlangt, erhält dann den Zuschlag

Warum der deutsche Atomausstieg in den USA verhandelt wird
UniperDieser Fall ist gleich in mehrfacher Hinsicht hochbrisant: Bei der Milliardenklage des schwedischen Energieriesen Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland geht es nicht nur um den Atomausstieg und sehr viel Geld. Die mündliche Verhandlung vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington rückt auch einen Zankapfel des umstrittenen Freihandelsabkommens TTIP in den Fokus. Am Montag beginnt im Fall ARB/12/12 die zwei Wochen dauernde Anhörung. Ein Urteil wird frühestens Mitte 2017 erwartet. Quelle: dpa
Worum geht es bei der Klage?Der schwedische Staatskonzern Vattenfall fordert 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz von der Bundesregierung. Hintergrund ist der Atomausstieg, den Deutschland im Zuge der Reaktor-Katastrophe im japanischen Fukushima beschlossen hatte. Am 11. März 2011 war es im dortigen Atomkraftwerk zu verheerenden Kernschmelzen gekommen. Bei einem Erdbeben und Tsunami waren 18.500 Menschen ums Leben gekommen. Vattenfall sieht sich faktisch enteignet durch die Kehrtwende der Regierung, die unter dem Eindruck des Unglücks eine erst im Vorjahr beschlossene Laufzeitverlängerung für deutsche Atommeiler rückgängig gemacht hatte. Die Schweden hatten zuvor in der Annahme, dass die Anlagen noch Jahre am Netz bleiben würden, viel Geld für Anteile an den deutschen AKW in Brunsbüttel und Krümmel ausgegeben. Quelle: dpa
Warum wird der Fall in den USA verhandelt?Wie die großen deutschen Energiekonzerne Eon und RWE hat Vattenfall auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage auf Schadenersatz wegen des beschleunigten Atomausstiegs eingereicht. Allerdings ist äußerst ungewiss, ob die Schweden als Staatsunternehmen überhaupt auf Grundrechtsschutz in Deutschland pochen können. Deshalb setzt der Konzern auf das internationale Schiedsgericht. RWE und Eon wiederum können als deutsche Unternehmen nur vor dem Verfassungsgericht klagen. Vattenfall macht sich große Hoffnungen beim Showdown in Washington. „Wir sind überzeugt, dass Transparenz für das Verständnis dieses Falls hilfreich ist“, verkündete Anne Gynnerstedt, die Leiterin der Rechtsabteilung. Es gehe Vattenfall nicht darum, den politischen und gesellschaftlichen Beschluss zum Ausstieg aus der Kernenergie in Frage zu stellen. „Wir haben aber immer betont, dass wir eine faire Kompensation für den entstandenen finanziellen Schaden erwarten.“ Quelle: dpa
Wie stehen die Chancen?Die Bundesregierung hält ihr Vorgehen für völkerrechtlich legitim und die Klage für unbegründet. Doch laut Fachleuten sieht es für Vattenfall gar nicht so schlecht aus. Die Schweden könnten geltend machen, dass die nachträgliche Begrenzung der Laufzeiten ihr berechtigtes Vertrauen in die Verlässlichkeit des deutschen Rechtsrahmens enttäuscht habe und deshalb „ungerecht und unbillig“ sei, schrieb etwa Experte Hans-Georg Dederer von der Universität Passau, nachdem Vattenfall die Schiedsklage 2012 einreichte. Aber Sorgen bereitet nicht nur der mögliche enorme finanzielle Schaden. Schon jetzt kostet das Verfahren den Steuerzahler Geld. Die Klage habe der Bundesregierung bereits mehr als acht Millionen Euro an Verfahrenskosten verursacht, hieß es im Sommer in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Quelle: dpa
Was hat das Ganze mit TTIP zu tun?Der Fall wird vor dem Internationalem Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten verhandelt. Dabei handelt es sich um eine Schiedsstelle mit Sitz bei der Weltbank in Washington – eben eine jener von TTIP-Gegnern als äußerst dubios empfundenen Sondergerichtsbarkeiten zum Schutze von Investoren. Die Institution eröffnet ausländischen Konzernen die Möglichkeit, Staaten außerhalb von deren nationalen Rechtssystemen in Regress zu nehmen. Auch wenn das ICSID bereits seit 1966 existiert und mit TTIP im engeren Sinne gar nichts zu tun, sind Schiedsgerichte solcher Art ein zentraler Streitpunkt des Freihandelsabkommens. Kritiker sehen die Einrichtungen als verlängerten Arm der internationalen Großkonzerne und stellen ihre Legitimität grundsätzlich in Frage. Auch deshalb dürfte die Verhandlung in Deutschland mit Argusaugen verfolgt werden. Quelle: dpa

Oliver Krischer von den Grünen kritisierte, Deutschland werde seine Klimaschutzziele 2020 krachend verfehlen, und trotzdem bremse die Bundesregierung den Ausbau der Windenergie aus: „Das ist absurd, denn Windenergieanlagen dürfen vor allem deshalb nicht gebaut werden, damit Kohlekraftwerke wie Moorburg weiterlaufen können.“ Ähnlich äußerte sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Ausgerechnet die kostengünstigste Technologie soll an den besten Standorten gedeckelt werden“, hiße es in einer Mitteilung.

Nach den Worten von Eva Bulling-Schröter (Linke), zeigt der Anstieg der EEG-Umlage, dass die Ökostrom-Novellen nicht den Endverbraucher entlasten: „Statt jetzt unnötig bei der Energiewende auf die Bremsen zu gehen, sollten andere Kostentreiber angegangen werden, wie die zu hohen Netzentgelte mit Gewinngarantie für die Netzbetreiber, die EEG-Industrieprivilegien oder die Stromsteuer.“

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