Ein Jahr nach Verbotsverfahren NPD erhält immer noch Steuergelder

Die NPD will die aktuelle demokratische Ordnung in Deutschland abschaffen, urteilte das Bundesverfassungsgericht Anfang 2017. Für ein Verbot sei die Partei aber zu schwach. Die Politik könne den Geldhahn jedoch zudrehen.

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Die rechtsextremistische Partei wird mit Steuergeldern unterstützt – wenn auch nicht mehr so viel wie vor der Bundestagswahl. Quelle: dpa

Berlin Ein Jahr nach dem Scheitern des NPD-Verbotsantrags vor dem Bundesverfassungsgericht wird die rechtsextremistische Partei weiterhin mit Steuergeldern unterstützt. Zwar einigten sich die Bundesländer im Juli darauf, der NPD die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen und änderten dafür das Grundgesetz. Doch entscheiden müsste das Bundesverfassungsgericht – und dort liegt noch kein entsprechender Antrag vor.

Derweil berät eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern weiterhin über einen Antrag und erneute Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD. Grundsätzlich komme der Antrag in Betracht, so lautet nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ein Zwischenergebnis. Bei einer Sitzung am 24. Januar in Berlin soll auch über das weitere Vorgehen beraten werden.

Das Bundesinnenministerium sieht das Heft des Handelns bei den Ländern. „Zunächst bleiben die Beschlüsse des Bundesrates, dessen nächste Plenarsitzung Anfang Februar 2018 stattfindet, abzuwarten“, erklärte eine Sprecherin. Ob und wann das Bundeskabinett sich mit der Sache befassen werde, „ist von vielen Faktoren abhängig und derzeit nicht absehbar“.

Klar ist aber schon jetzt, dass die NPD auch ohne offiziellen Ausschluss von der Parteienfinanzierung vorerst auf den Löwenanteil an staatlicher Unterstützung verzichten muss. Da die Rechtsextremen bei der Bundestagswahl nur einen Stimmenanteil von 0,4 Prozent erzielten, fällt die Unterstützung aus Bundesmitteln weg. Diese belief sich 2016 auf knapp 1,03 Millionen Euro. Der Länderanteil lag dagegen lediglich bei knapp 110.650 Euro. Aktuelle Zahlen für die Parteienfinanzierung im Jahr 2017 dürfte der Bundestag Mitte Februar veröffentlichen.

Die Parteienfinanzierung bemisst sich unter anderem am Stimmenanteil bei Bundestags- und Europawahlen sowie der Summe an Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen und Spenden.

Ein NPD-Verbotsverfahren war zweimal vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Am 17. Januar 2017 urteilten die Karlsruher Richter, die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, aber zu unbedeutend für ein Verbot. Das Gericht wies aber auf die Möglichkeit des Entzugs der staatlichen Parteienfinanzierung hin.

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