Einführung der „Musterverbandsklage“ Verbände sollen bei Massenbetrug Schuldfrage klären

Geht es nach der Justizministerkonferenz sollen künftig Verbände die Voraussetzung für Schadensersatz schaffen. Verbraucher können dann Schadensersatz fordern, ohne ihn beweisen zu müssen.

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Der Bundesjustizminister schätzt die Realisierungsmöglichkeiten für die Musterfeststellungsklage mit Blick auf Widerstände in der Union pessimistisch ein. Das Thema sei äußerst umstritten. Quelle: dpa

Berlin Bei massenhaftem Betrug mit immer der gleichen Masche sollen künftig Verbände die Voraussetzung für Schadensersatz schaffen. Die Justizministerkonferenz von Bund und Ländern beschloss am Donnerstag in Berlin die Einführung einer sogenannten Musterverbandsklage. Demnach sollen Verbände das Recht erhalten, identische oder ähnliche Betrugsvorwürfe vor Gericht grundsätzlich zu klären. Danach sollen Verbraucher in individuellen Gerichtsverfahren Schadensersatz fordern können, ohne beweisen zu müssen, dass ihnen ein Schaden entstanden ist. Allerdings schätzte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Realisierungsmöglichkeiten für die Musterfeststellungsklage mit Blick auf Widerstände in der Union pessimistisch ein. Das Thema sei äußerst umstritten. „Ich kann Ihnen also gar nicht sagen, ob das Gesetz beschlossen wird.“

Maas bekräftigte, vor Ablauf des Jahres werde er den fast fertigen Gesetzentwurf einbringen. „Inhalt dieses Gesetzentwurfes wird sein, dass Verbraucherschutzverbände, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern antragsberechtigt sind.“ Vor dem Hintergrund des VW -Abgasskandals erklärte er: „Inwieweit das rückwirkend das für vergangene Fälle Anwendungen finden wird, kann ich Ihnen jetzt nicht abschließend sagen.“

In Kreisen der Justizministerkonferenz hieß es, falls das Gesetz zur Musterfeststellungsklage verabschiedet werde, könne es auch VW betreffen. Es sei davon auszugehen, dass Kfz-Halter mit noch geltenden Gewährleistungsansprüchen nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage auf Schadensersatz klagen könnten. Laut Gesetz könnten sich jedoch Gewährleistungsansprüche bei Arglist um bis zu 30 Jahre verlängern, hieß es in den Kreisen. Verbraucherschützer in Deutschland kritisieren heftig, dass US-Kunden von VW viel großzügiger entschädigt würden, als VW-Besitzer in Deutschland.

Mit der Musterfeststellungsklage sollen Verbraucher ein wirksames Instrument bei massenhaften, gleich gelagerten Bagatellschäden bekommen. Bei einem Verlust von beispielsweise zehn Euro durch einen betrügerischen Online-Versand geht kaum ein Kunde in der Regel vor Gericht, auch wenn Tausende betroffen sind. Umgekehrt scheuen Verbraucher teure juristische Auseinandersetzung mit einem Konzern, der durch alle Instanzen gehen will.

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