Einführung des Mindestlohns Jeder zehnte Job wird besser bezahlt

Seit Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Insgesamt sind vier Millionen Jobs unter seinen Schutz gekommen. Besonders Beschäftigte, in deren Betrieben keine Tarifverträge gelten, profitieren davon.

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Vier Fünftel der nun geschützten geringen bezahlten Jobs bestünden in Betrieben, die nicht tarifgebunden seien. Quelle: dpa

Berlin Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im vorigen Jahr wird nach Angaben des Statistischen Bundesamts bundesweit gut jeder zehnte Job besser bezahlt. In Ostdeutschland sei es sogar jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis, teilte das Statistikamt am Mittwoch in Wiesbaden mit. Insgesamt seien vier Millionen oder 10,7 Prozent aller Arbeitsplätze unter den Schutz des Mindestlohns von 8,50 Euro gekommen. Über die Hälfte seien Mini-Jobs bis zur Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat gewesen.

Das Statistikamt stützt sich dabei auf erste Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung für den April 2014. Es macht keine Aussagen dazu, wie viele der Stellen mit Einführung des Mindestlohns womöglich wegfielen. Nach einer Studie von Forschern bei der Bundesagentur für Arbeit gab es aber keine massiven Jobverluste. Diese Einschätzung teilt auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). „Die Übergänge von Beschäftigung in Arbeitslosigkeit haben infolge des Mindestlohns offenbar nicht zugenommen“, stellt sie in ihrem „Wirtschaftsbericht Deutschland“ fest.

Wenige Monate vor der Geltung des Mindestlohns ab Jahresanfang 2015 gab es laut Statistikamt rund 5,5 Millionen schlechter bezahlte Jobs in Deutschland. Davon seien vier Millionen unter den Schutz des Mindestlohns gekommen. Die restlichen 1,5 Millionen Jobs fallen laut Statistikamt unter Ausnahmeregelungen etwa für Lehrlinge, Praktikanten und Minderjährige. Zudem erlaubt eine Übergangsregelung in bestimmten Branchen geringere Löhne, wenn dies durch Tarifverträge geregelt ist.

Vom Mindestlohn profitieren demnach vor allem Beschäftigte, in deren Betrieben keine Tarifverträge gelten. Vier Fünftel der nun geschützten geringen bezahlten Jobs bestünden in Betrieben, die nicht tarifgebunden seien. Die meisten davon seien mit je einer halben Million im Einzelhandel und in der Gastronomie.

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