Einigung mit EU Deutsche Industrie behält Privilegien bei Ökostrom

Seit Jahren ruft Deutschland mit Sonderrechten für Unternehmen bei der Energiewende die EU-Wettbewerbshüter auf den Plan – und verärgert Nachbarländer. Nun sind sich Berlin und Brüssel einig geworden.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Zwischen der EU-Kommission und Deutschland gab es seit Jahren Streit über Ausnahmen für Teile der Wirtschaft bei den Kosten der Energiewende. Quelle: dpa

Berlin Die deutsche Industrie kann bei der Ökostrom-Abgabe zum Ausbau erneuerbarer Energien weiter verschont werden. Die EU-Kommission billigte nach langem Streit mit der Bundesregierung Privilegien und Sonderrechte stromintensiver Unternehmen beim Eigenverbrauch aus Industrie-Kraftwerken sowie bei der Förderung sogenannter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK). „Die Verständigung mit Brüssel schafft jetzt Planungssicherheit“, sagte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel am Dienstag in Berlin.

Die „größte Reform seit der Liberalisierung des Strommarktes“ sei jetzt auch europarechtskonform. Der SPD-Chef sprach von einer der größten Leistungen in der seit 2013 laufenden Wahlperiode. Im Ergebnis würden die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen und Tausende Arbeitsplätze erhalten. Auch die von der EU-Kommission angedrohte Aufteilung Deutschlands in zwei Strompreiszonen sei zunächst kein Thema mehr.

Zwischen der EU-Kommission und Deutschland gab es seit Jahren Streit über Ausnahmen für Teile der Wirtschaft bei den Kosten der Energiewende. Brüssel prüft, ob diese den Wettbewerb verzerren. So zahlen energieintensive Großverbraucher aus der Industrie für Strom, den sie von den Versorgern einkaufen, keine Ökostromumlage.

Das jetzt vereinbarte Energiepaket betrifft laut Gabriel zentrale Punkte des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, des Strommarktgesetzes, die ab 2017 geplanten neuen Förderbedingungen für Erneuerbare Energien (EEG 2017) und deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht.

Der von Betrieben in eigenen Kraftwerken erzeugte Strom bleibt nach der Einigung auch künftig von der Ökostrom-Abgabe komplett befreit. Erst nach substanziellen Modernisierungen wird Strom aus solchen Bestandsanlagen zu 20 Prozent mit der Umlage belastet.

Umweltfreundliche KWK-Anlagen erzeugen Strom sowie nutzbare Wärme und werden nicht nur von Stadtwerken betrieben. Sie stellen auch einen Großteil der Industrie-Kraftwerke. Nach der Einigung mit Brüssel soll die Förderung kleiner KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 Megawatt ausgeschrieben werden.

Weit weniger stromintensive Unternehmen werden künftig aber von der KWK-Umlage weitgehend befreit, mit der der Ausbau der effizienten Kraftwerke mit Wärmekopplung unterstützt und die ebenfalls von der Wirtschaft und Haushalten kassiert wird.

Im Rahmen des „Strommarktgesetzes“ soll im Herbst geprüft werden, ob eine Kapazitätsreserve notwendig sei. Werde dies bestätigt, solle diese Kapazitätsreserve eingeführt und die Ausschreibung dafür Mitte 2017 beginnen. Die Höhe der Reserve werde nach einem mit der Europäischen Kommission erarbeiteten Verfahren regelmäßig überprüft. Die bereits heute bestehende Netzreserve werde im Grundsatz fortgeführt. Allerdings solle das Volumen reduziert werden.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%