Einigung von Union und SPD Förderung für alte Sonnen- und Windstromanlagen fällt weg – die Folgen sind gravierend

Die staatliche Förderung von alten Wind- und Sonnen-Stromanlagen fällt weg Quelle: dpa

Nach einer Einigung von Union und SPD fällt die staatliche Förderung von alten Wind- und Sonnen-Stromanlagen weg. Damit sind Stilllegungen absehbar.

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Die Betreiber von alten Wind- und Sonnen-Stromanlagen stehen vor dem Ende der staatlichen Förderung. Kurz vor dem Auslaufen der Subventionen nach dem ersten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum Jahreswechsel haben sich die Regierungsfraktionen nach Auskunft aus Unionskreisen geeinigt, nur noch neuere, effizientere Anlagen finanziell zu unterstützen. CDU/CSU und SPD hätten sich für die Altanlagen verständigt, „dass es jetzt keine gesetzlichen Festlegungen geben soll“, hieß es am Montag in Berlin. Damit würden zum 1. Januar 2021 die ersten Photovoltaik-Anlagen und Windräder nach 20 Jahren teils großzügiger Unterstützung nicht mehr gefördert, sondern sollten sich am Markt bewähren.

Dieser Übergang auf Marktbedingungen war zwar seit dem ersten EEG vor 20 Jahren das Ziel. Die Betroffenen, die oft kleinere Anlagen betreiben, hatten aber in den letzten Monaten Druck gemacht. Sie kündigten an, dann ihre Anlagen stillzulegen. Ein Weiterbetrieb sei wegen der geringen Erzeugung einzelner Anlagen umständlich und rechne sich nicht.

Der Energiepolitiker Carsten Müller (CDU) sagte der WirtschaftsWoche: „Das Ganze sollte nie eine Dauersubvention sein. Ich glaube, dass sich viele Anlagen am Markt werden behaupten können, auch wenn manche stillgelegt werden.“ Ziel der Novelle des EEG, die zu Jahresbeginn 2021 in Kraft treten soll, sei, neue und leistungsfähige Energieerzeugung zu fördern. „Wir müssen Innovationen fördern und auf Wirtschaftlichkeit achten.“


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Energiepolitiker der der SPD neigten zu einer großzügigen Regelung etwa für alte Windmühlen. Allein 2021 fallen Windräder mit einer Leistung von 4.000 Megawatt aus der Förderung. Das entspricht vier großen Blöcken Kohlekraftwerk.

Das EEG trat erstmals im Jahr 2000 in Kraft und machte Förderzusagen für 20 Jahre. Nicht immer lohnt sich der Weiterbetrieb nun. Das gilt vor allem, wenn die Anlagen schlecht gewartet wurden und Reparaturen anstehen. Auch an schlechteren Windstandorten wird es eher unwirtschaftlich. In der Union hatte es geheißen, die Betreiber alter Anlagen könnten mit Kunden aus der Industrie direkte Abnahmeverträge schließen, die einen auskömmlichen Weiterbetrieb sichern.

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