Einigung vor Gericht Mann klagte gegen Frauenparkplätze

Sind Frauenparkplätze Diskriminierung? Mann klagt Quelle: dpa

Aus Sicherheitsgründen weist die Stadt Eichstätt auf einem großen Parkplatz Frauenparkplätze aus. Dagegen klagte ein Mann. Die Schilder werden nun geändert, bleiben aber bestehen.

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Im Streit um Frauenparkplätze in Eichstätt (Bayern) hat sich die Stadt mit dem Kläger geeinigt. Vor dem Verwaltungsgericht München kündigte die oberbayerische Kommune am Mittwoch an, ihre Frauenparkplätze neu zu beschildern. Sie folgte damit der Empfehlung des Gerichts.

Die neuen Schilder sollen deutlich zeigen, dass sie lediglich eine Empfehlung sind – also auch Männer ohne Konsequenzen auf Frauenparkplätzen parken dürfen.

Stein des Anstoßes war ein städtischer Parkplatz im oberbayerischen Eichstätt. Nach der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2016 entschied sich die Stadt, dort Frauenparkplätze auszuweisen: gut beleuchtet, nicht so abgelegen. Dafür wurde sie von Dominik B. Bayer aus dem Rheinland, Jahrgang 1992, verklagt. Er fühlte sich von den Frauenparkplätzen dort diskriminiert und zog vor Gericht.

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Nach Gerichtsangaben sah er das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verletzt. Er gebe an, dass mit den Parkplätzen nicht nur Männer diskriminiert werden – sondern auch Frauen, weil die Plätze suggerierten, dass sie nicht so weit laufen könnten und schutzbedürftig seien.

„Es ist nun einmal statistisch erwiesen, dass Frauen häufiger Opfer von Gewaltdelikten werden als Männer“, sagt dagegen Hans Bittl. Er leitet das Rechtsamt der Stadt und scheint einigermaßen fassungslos über die Klage. „Es geht allein um Sicherheitsgründe.“ In unmittelbarer Nähe gebe es ein Altenheim, viele Frauen träten dort spät abends oder früh morgens im Dunkeln den Schichtdienst an.

Auf die Frage der Diskriminierung ging das Gericht am Mittwoch allerdings nicht ein. Es gehe nur um die Ausgestaltung der Schilder, betonte der Vorsitzende Richter. Stadt und Kläger einigten sich darauf, dass die strittigen Schilder bis Ende Februar abgebaut und ersetzt werden.

Nach Einschätzung eines ADAC-Sprechers dürfte der Fall der erste gewesen sein, bei dem sich ein Gericht mit Frauenparkplätzen auf öffentlichen Parkplätzen befasst. Auf privaten Supermarktparkplätzen und in Parkhäusern sind spezielle Parkmöglichkeiten für Frauen gang und gäbe und privatrechtlich durch Nutzungsbedingungen geregelt.

Doch auch dort wurden Frauenparkplätze schon zum Fall für die Justiz, wie der Rechtsanwalt Geedo Paprotta aus Neumarkt in der Oberpfalz für seine juristische Kolumne in der „Mittelbayerischen Zeitung“ herausgefunden hat. 2013 verurteilte das Amtsgericht Landshut einen Mann zu einer Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 5000 Euro. Er hatte einen älteren Herren niedergeprügelt, weil der sein Auto auf einem Frauenparkplatz abgestellt hatte.

In Rheinland-Pfalz zog ein Pfleger gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht, weil er nach der Einrichtung von Frauenparkplätzen auf dem Firmengelände eine „Männerdiskriminierung“ sah. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage ab. Frauen seien häufiger Opfer von Übergriffen, darum sei eine „Männerdiskriminierung“ in diesem Fall gerechtfertigt (Az. 1 Ca 184/11).

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„Ich möchte mich in der Kolumne nicht lustig machen über Frauenparkplätze, sondern über Leute, die sich über Frauenparkplätze lustig machen“, betont Paprotta. „Frauen sind in unserer Gesellschaft massiv diskriminiert. Und Frauen und Männer gleich zu behandeln, hieße, nichts gegen diese Diskriminierung zu tun. Wir leben in einer Welt, in der Frauen nicht gut behandelt werden.“

Frauen würden sehr viel häufiger als Männer Opfer von Gewalt und bedürfen Paprottas Ansicht nach eines besonderen Schutzes. „Das gebietet der Anstand. Aber nicht, weil Frauen schwach sind, sondern weil Frauen einfach durch die Dummheit unserer Welt – und das ist eine sehr männliche Dummheit – massiv bedroht sind.“

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