
Wenn es um Steuersenkungen geht, hantiert Carsten Linnemann gerne mit großen Zahlen. Der Chef der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) gehört traditionell zu den Stimmen innerhalb der Union, die auf eine möglichst kräftige Entlastung der Bürger drängen. So verwundert es nicht, dass Linnemann nun im gerade begonnenen Steuersenkungs-Wettrennen vorprescht. Er fordert mit seinem Konzept Steuersenkungen von rund 30 Milliarden Euro bis zum Jahr 2020.
Das ist fast drei Mal so viel wie das Entlastungsvolumen, das Wolfgang Schäuble (CDU) vorschwebt. Er hält zwölf Milliarden Euro für realistisch. Selbst Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) war vergleichsweise bescheiden. Sein Bayern-Tarif würde den Fiskus rund zehn Milliarden Euro kosten.
Linnemann überbietet die beiden Unionskollegen also deutlich. Und er hat dafür durchaus gute Gründe. Erstens hat sich Schäuble mit seinen zwölf Milliarden Euro viel ärmer gerechnet als er ist. Der Fiskus hätte durchaus mehr Spielraum. Das lässt sich nicht zuerst an den stetig steigenden Steuereinnahmen ablesen. Rekordwerte sind hier die Regel: Solange die Wirtschaft wächst, tun es die Staatseinnahmen auch. Aussagekräftiger ist die Steuerquote, also das Verhältnis von Steuereinnahmen zu Bruttoinlandsprodukt (BIP).
Und sie zeigt durchaus Nachholbedarf in Sachen Entlastung: Aktuell beträgt sie rund 22,8 Prozent. Die Quote lag in Schäubles Amtszeit als Finanzminister schon mal mehr als einen Prozentpunkt niedriger. Mit anderen Worten: Es sind rund 30 bis 40 Milliarden Euro Entlastung drin – politischen Willen vorausgesetzt.
Doch an dem hat es bisher bei Schäuble gemangelt. Seit Amtsantritt als Finanzminister im Jahre 2009 präsentiert er sich als Etatist. Und anfangs war seine Knauserigkeit durchaus gut begründet. Für Schäuble hatte der Abbau der Neuverschuldung Priorität. Steuern zu senken und gleichzeitig Schulden zu machen, wäre ein Geschenk, das die kommende Generation zahlen muss. Doch nun hält Schäuble die schwarze Null schon seit drei Jahren.
Checkliste: Diese Belege helfen Steuern sparen
Lohnsteuerbescheinigung
Bescheinigung über
- Arbeitslosengeld/ Elterngeld/ Kurzarbeitergeld
- Krankengeld / Mutterschaftsgeld
bei Rentenbezug (z. B. Alters-, Erwerbsunfähigkeits-, Witwen-, private Versicherungsrenten)
- bei erstmaligem Bezug den Rentenbescheid
- jährliche Rentenbescheinigung
Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (z. B.: Bausparvertrag): Anlage VL
Belege über Nebeneinkünfte
Quelle: Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Jahreszinsbescheinigungen, etwa von Bausparkassen, Banken, Fondsgesellschaften
Steuerbescheinigungen bei einbehaltener Zinsabschlagsteuer (Abgeltungsteuer)
Belege über Verkauf von Aktien / Grundstücken / Vermögenswerten etc.
bis 14 Jahre: Betreuungskosten z. B. Gebühren für Kindergarten, -hort, Babysitter, Tagesmutter
über 18 Jahre: Ausbildungs- und Lehrverträge, Immatrikulationsbescheinigung bei Studium
im Ausland: Familienstandsbescheinigung
Belege über Schulgeld, Krankenversicherungsbeiträge, Lohnsteuerbescheinigung des Kindes, Waisenrentenbescheinigung
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Gewerkschaftsbeiträge, Unfallversicherung, Rechtschutzversicherung
Bewerbungskosten (z. B. Kopier-, Porto-, und Fahrtkosten, Bewerbungsmappen)
Reisekosten: Erhöhte Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Unterkunftskosten (z. B. Kraftfahrer, Bauarbeiter, Außendienst)
Winterbeschäftigungsumlage
Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte, Auswärtstätigkeit
- Entfernungs-km, Anzahl Fahrten
- Sammelbeförderung z. B. Werkbus (TÜV-Bericht / ASU / Inspektionsrechnungen immer aufheben wg. km-Stand)
- Unfallkosten PKW
Arbeitsmittel (z. B. Computer, Druckerpatronen, Büromaterial, Werkzeug, Berufskleidung, Fachliteratur)
doppelte Haushaltsführung (Miete, Mietnebenkosten, notwendiger Hausrat, Zweitwohnungssteuer)
Steuerberatungskosten
Fortbildungskosten (Kurs- und Prüfungsgebühren, Kosten für ein Zweitstudium)
Arbeitszimmer (sofern der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz stellt)
beruflich veranlasste Umzugskosten (Spediteur, Umzugshelfer, Renovierungskosten, Anschlussgebühren, etc.)
rankheitskosten (z. B. Medikamente, Zahnarzt, Brille, Krankenhausaufenthalt, Kur, Physiotherapie)
Fahrtkosten zum Arzt (Anzahl der Fahrten und km)
Scheidungskosten / Beerdigungskosten
Kosten für Haushaltshilfe
Nachweis über Behinderung (Behindertenausweis, Bescheinigung vom Versorgungsamt, Rentenbescheid über Unfallrente)
Unterhaltsleistungen Kinder / Ehefrau / Eltern / Großeltern / Lebensgefährte/in
Krankenversicherungsbeiträge für unterhaltene Personen
Riester-Rente
Rürup-Rente (Basisrente)
Versicherungsbeiträge (z. B. Lebens-, Haftpflicht-, Kfz-, Unfallversicherung)
Krankenversicherung: Nachweis Basistarif, Beitragserstattungen
Spendenbescheinigungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Reinigung, Gartenpflegearbeiten (wie z. B. Rasenmähen oder Heckenschneiden), Schneeräumen
Umzugsdienstleistungen (Umzugsspedition)
Pflege von kranken Personen
Handwerkerleistungen:
Arbeiten an Haus oder Wohnung, Reparatur und Wartung von Gegenständen, Kontrollaufwendungen (z. B. Gebühr für den Schornsteinfeger)
Hinweis: Alle Arbeiten müssen im oder am Haus bzw. an Wohnung vorgenommen worden sein
Voraussetzungen:
Begünstigt ist nur der Arbeitslohn, einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen und Fahrtkosten - keine Leihgebühr für Maschinen
Hinweis: Kontoauszüge müssen die Bezahlung per Überweisung belegen
Vermieter:
- Kaufvertrag, Makler-, Auflassungsgebühr, Grunderwerbssteuer, Notarkosten
- Bau-, Reparaturrechnungen, Zinsbescheinigungen
Sonderabschreibung:
- für ein Baudenkmal, Gebäudesanierung
Er hätte also längst auch für die Steuerzahler etwas machen können. Genug Geld wäre da. Trotz der Ausgaben für die Flüchtlingskrise steht Schäubles Haushalt glänzend da. Seine Untätigkeit aber führte dazu, dass sich die Große Koalition immer neue Ausgaben ausdachte. Hat der Bürger sein Geld erstmal in Form von Steuern aus der Hand gegeben, wird es ein Politiker garantiert auch ausgeben. Schließlich lassen sich auch koalitionsinterne Streitigkeiten am besten mit Geld lösen.