Einkommensstudie Trotz gesetzlichen Mindestlohns haben Geringverdiener weniger in der Tasche

Dank des gesetzlichen Mindestlohns steigen zwar die Stundensätze, mehr Geld auf dem Konto haben Arbeitnehmer trotzdem nicht, so eine Studie.

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Vier Millionen Beschäftigte sollen vom Mindestlohn profitieren. Quelle: picture alliance / Bildagentur-o

Berlin Als Anfang 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, sprach die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) von einem „historischen Meilenstein“. Vier Millionen Menschen sollte es nach ihrer Aussage durch die neue Lohnuntergrenze besser gehen.

Im Sommer vergangenen Jahres zog Nahles dann eine Zwischenbilanz: Der Mindestlohn, der seit Beginn vergangenen Jahres bei 8,84 Euro pro Stunde liegt, habe mit dazu geführt, dass die Löhne von ungelernten und geringfügig Beschäftigten deutlich stärker angestiegen seien als im Durchschnitt.

Das stimmt zwar. Aber es ist nur die halbe Wahrheit, wie eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt. Zwar sind in den unteren Einkommensgruppen die Stundenlöhne zuletzt deutlich angestiegen. Bei den Monats- und Jahreseinkommen spiegelt sich dies dagegen nicht wider. Hier stagniert der Abstand zu den Besserverdienern. Ein Grund ist die sinkende Arbeitszeit bei Geringverdienern.

Die DIW-Forscher Markus M. Grabka und Carsten Schröder haben sich anhand von Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) die Lohnentwicklung im Zeitraum 1992 bis 2016 angeschaut. Dabei teilten sie die Arbeitnehmer je nach Lohnhöhe in zehn gleich große Gruppen ein. Bei den Bruttostundenlöhnen ist für die 1990er-Jahre über alle Einkommensgruppen hinweg ein deutlicher Anstieg zu beobachten. Ab der Jahrtausendwende gehen dann bei den zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Einkommen die Stundenlöhne deutlich zurück.

Die Wissenschaftler führen dies vor allem auf den Ausbau des Niedriglohnsektors mit einer wachsenden Zahl von Minijobs zurück. Seit 2005 gibt es dann über alle Einkommensgruppen hinweg nur noch geringe Veränderungen. Ab 2013 steigen die Stundenlöhne wieder deutlich an, im Schnitt um fünf Prozent bis 2016, bei den Geringverdienern sogar um rund 13 Prozent. Damit ist allerdings erst das Ausgangsniveau von 1992 wieder erreicht.

„Der positive Trend im untersten Dezil dürfte dabei maßgeblich auf die Einführung des allgemeinen Mindestlohns zurückzuführen sein“, heißt es in der Studie. Die gesetzliche Lohnuntergrenze hat wohl auch mit dazu beigetragen, dass die Ungleichheit bei den Stundenlöhnen zuletzt zurückgegangen ist. Verdiente das Zehntel der Beschäftigten mit den höchsten Stundenlöhnen 2005 noch das 3,9-fache der Kollegen am unteren Ende der Einkommensverteilung, so war es 2016 nur noch das 3,5-fache.

Bei den Bruttomonatslöhnen zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Sie sind bei den Geringverdienern zwischen 1992 und 2010 um rund die Hälfte gesunken. Ab 2010 geht es zwar wieder aufwärts, aber nicht so stark, dass das Ausgangsniveau von 1992 wieder erreicht wird. Diese Entwicklung lässt sich bei den unteren 30 Prozent der Einkommensverteilung beobachten. Eine Erklärung sind die Mini-Jobs, deren Zahl von rund drei Millionen Anfang der 1990er-Jahre bis auf rund 7,5 Millionen im Jahr 2010 gestiegen ist und seither stagniert.

Aber auch kürzere Arbeitszeiten führen dazu, dass Geringverdiener trotz höherer Stundenlöhne am Monatsende weniger Geld in der Tasche haben als Anfang der 1990er-Jahre. So hat sich die Arbeitszeit der Gruppe mit den niedrigsten Stundenlöhnen im Untersuchungszeitraum um zehn Stunden oder ein Viertel reduziert. Beschäftigte mit höheren Stundenlöhnen arbeiten heute dagegen mehr als früher.     

Die Erkenntnisse des DIW decken sich mit Befunden der Mindestlohnkommission: Demnach hat sich die Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte, die im Jahr 2014 unterhalb des Mindestlohns entlohnt wurden, nach Einführung der gesetzlichen Untergrenze um zehn Wochenstunden verringert.

Die beobachtete Einkommensspreizung zeigt sich auch bei Betrachtung der Bruttojahreslöhne. Die Spitzenverdiener hatten am Ende des Untersuchungszeitraums real 20 Prozent mehr in der Tasche als zu Beginn. Bei den unteren 20 Prozent der Einkommenspyramide gingen die Jahreslöhne dagegen um mehr als ein Drittel zurück.

Das hat laut DIW unter anderem mit gekürzten oder nicht gezahlten Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zu tun. Auch zwischenzeitliche Phasen von Arbeitslosigkeit können aber die unterschiedliche Entwicklung von Stunden- und Jahreslöhnen erklären.

Insgesamt – also über alle Einkommensgruppen hinweg – sind die Bruttomonatslöhne zwischen 1992 und 2016 mit rund neun Prozent etwas schwächer gestiegen als die Stundenlöhne mit elf Prozent. Die Jahreslöhne inklusive eventueller Sonderzahlungen legten um rund fünf Prozent zu.

Was die gesetzliche Lohnuntergrenze angeht, ziehen die Autoren ein eher ernüchterndes Fazit. Die positive Entwicklung der Stundenlöhne schlage nicht entsprechend auf Monats- und Jahresverdienste durch, vor allem wegen des Rückgangs der Arbeitszeit. „Die Einführung des Mindestlohns hat damit bisher nur bedingt dazu beigetragen, die Monatslöhne von Geringverdienern zu erhöhen und diese damit in die Lage zu versetzen, ihren Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu erwirtschaften“, heißt es in der Studie.

Es bleibe abzuwarten, ob sich das mit der Anhebung des Mindestlohns auf voraussichtlich 9,19 Euro Anfang kommenden Jahres ändere. Außerdem müsse durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt werden, dass der Mindestlohn auch tatsächlich alle Berechtigten erreiche.  

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