Einkünfte und Mandat Interessenkonflikt bei 105 Abgeordneten

Transparency International hat herausgefunden, dass bei 105 deutschen Abgeordneten ein Interessenkonflikt zwischen Einkünften und Mandat möglich ist. Auslöser für die Untersuchung war der CSU-Politiker Florian Hahn.

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Bei 105 Abgeordneten stehen die Einkünfte einer Studie zufolge in einem Interessenkonflikt mit ihrem Mandat. Quelle: dpa

Berlin Im Bundestag sitzen nach einer Studie der Antikorruptions-Organisation Transparency International (TI) 105 Abgeordnete, deren Nebeneinkünfte möglicherweise im Interessenskonflikt mit ihrem Mandat stehen. Dies ergebe sich aus der Art der Verdienste und den Aufgaben im Parlament, sagte die Vorsitzende von TI-Deutschland, Edda Müller, in Berlin.

Auslöser der Untersuchung sei der CSU-Politiker Florian Hahn gewesen, der nach Medienberichten im Verteidigungsausschuss als Berichterstatter für Rüstungsprojekte zuständig sei, von denen die Firma IABG profitieren haben soll. Hahn sitze aber im Aufsichtsrat der Firma und beziehe dafür nach Angaben der Bundestagsverwaltung bis zu 30.000 Euro jährlich. Hahn hat nach Medienberichten erklärt, er sehe keinerlei Interessenskonflikte zwischen seinem Bundestagsmandat und der Tätigkeit für IABG.

„Es gibt keinen Anlass, dem Parlament als Ganzem zu misstrauen“, betonte Müller. Im internationalen Vergleich gebe es in Deutschland wenige möglicherweise problematischen Fälle. Von den 630 Bundestagsabgeordneten hätten 164 Einnahmen aus Nebeneinkünften angegeben. Bei 105 habe TI potenzielle Interessenskollisionen ermittelt.

Zu diesen Fällen gehöre etwa der CDU-Abgeordnete Rudolf Henke, der Vorsitzender des Ärzteverbandes Marburger Bund und stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Bundestages ist. Wie viele von den 105 Abgeordneten wirklich problematische Fälle seien, könne sie aber nicht sagen, erklärte Müller.

TI forderte, künftig sollten Abgeordnete dazu verpflichtet werden, Interessenskonflikte vor wichtigen Beratungen offenzulegen. Bislang müssen die Parlamentarier nur Einkünfte neben ihren Diäten angeben. Zudem müssten Rechtsanwälte mindestens erklären, aus welcher Branche ihre Mandanten kämen. Außerdem müsse die genaue Höhe der Nebenverdienste angegeben werden.

Bislang gibt es zehn meldepflichtige Nebenverdienst-Stufen, die zwischen 1000 Euro und 250.000 Euro liegen. Bei der zehnten Stufe verlangt die Bundestagsordnung nur, dass die Abgeordneten angeben, mehr als 250.000 Euro einzunehmen. TI fordert, hier muss die genaue Höhe der Einnahmen offengelegt werden.

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