Einschränkungen für Ungeimpfte Weihnachtsgeschäft etwas lebhafter – weitere Klagen gegen 2G-Regel

Der Einzelhandel (abgesehen von Geschäften des täglichen Bedarfs, wie Apotheken und Supermärkte) ist zurzeit lediglich für Geimpfte oder Genese zugänglich. Quelle: imago images

So richtig in Schwung ist das Weihnachtsgeschäft nicht gekommen. Weitere Klagen gegen Zugangsverbote für Ungeimpfte stehen an. Niedersachsen schreibt im Einzelhandel nun bestimmte Masken vor.

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Mit gedämpften Erwartungen sind die Einzelhändler in Deutschland in das letzten großen Verkaufswochenende vor Weihnachten gegangen. Vor allem das Zutrittsverbot für Ungeimpfte in weiten Teilen bereitete den Geschäftsinhabern Sorgen. Dennoch waren in Innenstädten am Samstag relativ viele Einkäufer unterwegs. Am Sonntag wollen die Handelsverbände ein Fazit zum Geschäftsverlauf ziehen.

„Nach einem verhaltenen Anlauf am Morgen melden die Händler jetzt zumindest in einigen Städten eine höhere Frequenz durch die Kunden im Vergleich zu den ersten Adventswochenenden“, sagte Björn Musiol vom Handelsverband Rheinland am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. In kleineren Städten mit kurzfristig abgesagten Weihnachtsmärkten falle der Zuspruch der Kunden schlechter aus.

Die Stimmung bei den Händlern und Kunden reiche von „ganz okay“ bis mittelmäßig, hieß es beim Handelsverband. An den Eingängen zu den Geschäften habe es zumeist keine Diskussionen über die 2G-Corona-Regel gegeben, nach der nur Geimpfte oder Genesene Zutritt haben.

Für Niedersachsen hatte das dortige Oberverwaltungsgericht am Donnerstag die 2G-Regel im Einzelhandel nach einer Klage der Kaufhauskette Woolworth gekippt. Das Gericht begründete dies damit, dass die Maßnahme zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar sei.

Die Landesregierung reagierte am Samstag darauf: Ab Dienstag soll in Niedersachsen eine FFP2-Maskenpflicht für den gesamten Einzelhandel gelten. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung werde am Montag vorgenommen und am Dienstag in Kraft gesetzt, teilte das Gesundheitsministerium in Hannover mit. Eine Unterscheidung zwischen Geschäften des täglichen Bedarfs und anderen Einzelhandelsgeschäften soll es dabei nicht geben.

Der Handel will auch in Berlin und Brandenburg mit einer Klage gegen die 2G-Regel beim Einkaufen vorgehen. „In Berlin ist eine Klage schon anhängig“, sagte der Hauptgeschäftsführer des regionalen Handelsverbands, Nils Busch-Petersen, am Samstag. „In Brandenburg wird es nächste Woche passieren“, fügte er hinzu. Die „Märkische Allgemeine“ hatte zuvor über die Pläne in Brandenburg berichtet. In Berlin hatten mehrere Medien über einen Eilantrag von Galeria Karstadt Kaufhof beim Berliner Verwaltungsgericht berichtet.

Die Branche bat zugleich ihre Kunden um Respekt im Umgang mit den Beschäftigten, die die 2G-Regelung überprüfen. „Die Kundinnen und Kunden sollten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Einzelhandels, die die 2G-Prüfungen durchführen, mit dem nötigen Respekt begegnen und Beleidigungen unterlassen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Textil Schuhe Lederwaren (BTE), Rolf Pangels, der dpa. „Wir hoffen, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher mit den 2G-Prüfungen im Einzelhandel zwischenzeitlich vertraut gemacht haben und diese nicht als Hindernis ansehen, in den Innenstädten ihre Modeeinkäufe zu tätigen“, sagte Pangels. Der Branchenkenner ging aber davon aus, das die Umsätze auch an diesem Wochenende auf jeden Fall unter denen im Vorkrisenwinter 2019 liegen werden.

Mehr zum Thema: Das Weihnachtsgeschäft ist die letzte Hoffnung vieler Einzelhändler. Doch nun kämpft die Branche mit Lieferengpässen und neuen Corona-Einschränkungen. Für viele Innenstadtgeschäfte wird es eng.

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