Elektronischer Personalausweis Was der neue Personalausweis alles kann

Am 1. November ist es soweit: Die ersten Bürger erhalten den neuen elektronischen Personalausweis. Befürworter loben die praktischen Funktionen, der Innenminister wirbt für die scheckkartengroße Karte: Auch der neue Perso sei sicher. wiwo.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

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Eine Frau hält ein Muster des Quelle: dpa

Besitzer eines neuen Führerscheins konnten sich in den vergangenen Jahren immerhin schon mit dem Format anfreunden. Nun soll auch der gute alte Perso bald im Scheckkartenformat und mit Speicherchip ausgerüstet in die elektronische Zukunft aufbrechen. Das Projekt, einst von Innenminister Otto Schily nach dem 11. September 2001 auf den Weg gebracht, soll in diesem Herbst endgültig Wirklichkeit werden.

Schilys Nach-Nachfolger Thomas de Maizière (CDU) wirbt für die neue Karte: Damit sei zum einen eine sichere Identifizierung im Internet möglich. Zum anderen könnten auch Fingerabdrücke gespeichert werden, dürften aber nur für hoheitliche Aufgaben genutzt werden. Der Ausweis sei „ein kleiner Computer, der viel kann“.

De Maizière weiß, dass viele Bürger Sicherheitsbedenken haben und sich erst mit den neuen Funktionen anfreunden müssen. „Wir wollen erreichen, dass bereits zum Start des Ausweises möglichst viele Anwendungen unserer Pilotpartner und anderer Anbieter bereitstehen und ihre Zahl schnell wächst“, wirbt er. In Sachen Sicherheit plädiert er für Nüchternheit: „Wir trauen uns zu, zu sagen, dass er zehn Jahre fälschungssicher ist.“ Bei der Datensicherheit übertreffe der neue Ausweis den alten sogar deutlich.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Perso

Was ist neu?

Er ist kleiner als sein Vorgänger und  soll den persönlichen Identitätsnachweis im virtuellen Geschäfts- und Datenverkehr erleichtern. Das neue Dokument trägt im Gegensatz zu seinem Vorläufer einen kleinen Chip, auf dem alle auf dem Ausweis aufgedruckte Daten - also etwa Name, Geburtstag und Anschrift sowie das Lichtbild - digital abgespeichert werden können. Dies geschieht freiwillig. Der Inhaber entscheidet, ob er die Funktion nutzen will. Der Besitzer kann auf dem Chip freiwillig auch Fingerabdrücke in digitaler Form hinterlegen, so wie es bei den elektronischen Reisepässen schon seit längerem üblich ist. Zudem ist der Ausweis dafür ausgelegt, eine sogenannte elektronische Signatur zu speichern. Falls gewünscht, hat er so auch eine rechtsgültige digitale Version seiner Unterschrift zur Verfügung. Wofür sind die neuen Funktionen gedacht? Die Online-Ausweisfunktionen sollen den digitalen Datenaustausch zwischen Bürgern, Behörden und Unternehmen unterstützen. Es müssen nicht mehr in allen Fällen Formulare ausgefüllt werden oder bei verschiedenen Anbietern umständliche Identifizierungs- und Anmeldeverfahren durchlaufen werden. Künftig können Computer die persönlichen Identitätsdaten gleich vom Ausweis-Chip ablesen. Das Ummelden eines Autos bei der Zulassungsstelle, das Einchecken in ein Hotel oder Internet-Banking könnten so automatisiert und beschleunigt werden. Wer sich für die elektronische Signatur entschieden hat, kann mit seinem Ausweis sogar rechtsgültige Unterschriften leisten und damit Kaufverträge oder Anträge unterzeichnen. Die Möglichkeit der Speicherung von Fingerabdrücken wiederum dient dazu, den Personalausweis vor Missbrauch zu schützen. Sie können dann schwerer gefälscht, gestohlene Ausweise nicht so leicht verwendet werden. Auch wer den Ausweis im Ausland als Passersatz nutzen will, benötigt eventuell diese Zusatzfunktion. Wie steht es um den Datenschutz? Das Bundesinnenministerium hält den neuen Personalausweis für sicher. So wird das automatische Auslesen der Ausweisdaten technisch nur jenen Behörden und Unternehmen möglich sein, die ein staatliches Zertifizierungsverfahren durchlaufen haben und entsprechend kontrolliert werden. Jeder Bürger erhält zudem eine sechsstellige Geheimzahl (PIN), die er vor jeder Datentransaktion eingeben muss. Kritiker haben gleichwohl Zweifel an der Sicherheit der Chips geäußert. Diese würden über Funkwellen abgefragt - und könnten so eventuell von Unbefugten geknackt werden. Die Bundesregierung wiederum hält dies für unmöglich. Müssen alte Personalausweise abgegeben werden? Nein. Ältere Ausweise können so lange verwendet werden, bis ihre Gültigkeit endet. Die neuen Dokumente werden ab 1. November an alle ausgegeben, die ohnehin einen neuen Ausweis erhalten. Wer die elektronischen Zusatzfunktionen nutzen möchte, kann allerdings jederzeit die neue Version beantragen. Was gibt es noch zu beachten? Wer die elektronischen Ausweisfunktionen vom heimischen Rechner aus nutzen will, benötigt entsprechende Lesegeräte. Dieses müssen im Handel erworben werden. Nicht alle Internet-Angebote von Ämtern und Unternehmen werden zudem gleich mit Einführung des neuen Personalausweises an dem System teilnehmen.

Wie teuer ist der Ausweis?

Der neue Personalausweis wird mehr als drei Mal so viel kosten wie der alte. 28,80 Euro soll die Ausstellung ab dem 1. November 2010 für Antragssteller ab 24 Jahren kosten. Bisher beträgt die Gebühr acht Euro. Kostenfrei soll die Ausstellung des ersten Ausweises für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren sein. Auch der neue Ausweis werde zehn Jahre Gültigkeit haben.

(mIt Material von AFP)

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