Ende der Homeofficepflicht Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Die Lichter in den Frankfurter Hochhäusern gehen langsam wieder an – die Homeofficepflicht endet. Quelle: dpa

Abstände, Masken oder Zugangsregeln – welcher Corona-Schutz ist im Betrieb künftig noch nötig? Ab sofort sollen Arbeitgeber selbst darüber entscheiden. Die wichtigsten Informationen im Überblick.

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Über den Corona-Schutz in den Betrieben in Deutschland entscheiden die Arbeitgeber ab sofort jeweils selbst. Das Bundeskabinett beschloss vergangene Woche Mittwoch in Berlin eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Arbeitgeber sollen seit gestern selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen.

Heil betonte nach dem Kabinettsbeschluss, der Höhepunkt der fünften Welle sei noch nicht überschritten – und auch danach klinge die Ansteckungsgefahr nur langsam ab. „Die Betriebe und ihre Beschäftigten müssen daher für eine Übergangszeit noch Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern.“

Wer prüft künftig das Corona-Risiko im Betrieb?

Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie sollen die Gefährdung beurteilen. Dabei sollen sie das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen – und wie die räumlichen Gegebenheiten und andere Umstände bei der Arbeit sind. Die Verordnung zählt mögliche Maßnahmen auf und schreibt vor, dass die Arbeitgeber „im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung“ prüfen müssen, ob und welche von diesen Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.

von Kristin Rau, Varinia Bernau, Michael Kroker, Jürgen Salz, Henryk Hielscher

Erhalte ich von meinem Arbeitgeber weiter kostenlose Tests?

Nicht zwingend. Das Angebot, wöchentlich kostenlos einen Test in Anspruch zu nehmen, kann von Arbeitgebern nun eigenständig überprüft werden. Dennoch ist es möglich, dass Unternehmen zu dem Schluss kommen, den Mitarbeitern weiter ein kostenloses Testangebot zu machen.

Kann ich trotzdem weiter von zu Hause arbeiten?

Das kommt auf den Betrieb an. Grundsätzlich sind Arbeitgeber angehalten, die Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte zu überprüfen – insbesondere durch Vermeidung oder Verringerung der gleichzeitigen Nutzung von Innenräumen durch mehrere Personen. Arbeitgeber sollen zudem zumindest prüfen, ob Homeoffice für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer weiter notwendig ist. Die Homeofficepflicht aber ist weggefallen. In vielen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ist allerdings geregelt, dass Arbeitnehmer zumindest teilweise im Homeoffice arbeiten dürfen. Man sollte sich deshalb über die Regelungen im eigenen Unternehmen informieren. Unternehmen sollen zudem die Bereitstellung von Schutzmasken prüfen. Das Ergebnis soll dann ein betriebliches Hygienekonzept sein, das im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen ist.

Welche Regeln galten bisher?

Bis Samstag waren Arbeitgeber noch verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Wo es nicht durch andere Maßnahmen genügend Schutz gab, galt bisher auch eine Maskenpflicht. Neben diesen Regeln galten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Beschäftigte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen. Ein Homeoffice-Angebot war dort Pflicht, wo es von der Art der Arbeit her möglich ist.

Darf ich mich trotzdem weiter während der Arbeitszeit impfen lassen?

Eine Verpflichtung besteht für Arbeitgeber, wenn es um die Impfungen gegen Covid-19 geht: Sie müssen ihren Beschäftigten weiter ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen Covid-19 impfen zu lassen.



Wie lange gelten die neuen Regeln?

Die neuen Regeln gelten ab 20. März und sind zunächst bis einschließlich 25. Mai dieses Jahres in Kraft.

Lesen Sie auch: Die Homeofficepflicht fällt, die Probleme bleiben. Unternehmen brauchen Konzepte, um diejenigen zu halten, die auch künftig lieber zu Hause arbeiten wollen.

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