Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag gegen zehn Uhr sein Urteil über die Klagen der großen Energiekonzerne gegen den beschleunigten Atomausstieg. Geklagt haben Eon, RWE und Vattenfall. Sie sind der Ansicht, dass die Kehrtwende der Bundesregierung nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 eine Enteignung darstellt, für die ihnen Entschädigung zusteht.
Damals wurde eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung für die 17 deutschen Kraftwerke rückgängig gemacht. Als Folge gibt es heute nur noch acht aktive Meiler, die letzten müssen Ende 2022 vom Netz. Die Atomkonzerne wollen ein Grundsatzurteil erstreiten, um anschließend vor Zivilgerichten auf Schadenersatz klagen zu können.
Die Gesamtsumme, um die es geht, wird in der Branche auf etwa 19 Milliarden Euro geschätzt. Offen ist indes, ob die Versorger Ansprüche wirklich durchsetzen würden. Denn parallel laufen in Berlin Verhandlungen über die Aufteilung der Kosten für die Entsorgung der atomaren Altlasten - hier sind die Konzerne auf das Entgegenkommen der Bundesregierung angewiesen.