Energiekrise Bund bereitet möglichen Einstieg in Gas-Firmen vor

In den Bundesministerien wird eine Gesetzesänderung im Zuge der Energiekrise vorbereitet. Quelle: dpa

Einem Gesetzentwurf zufolge soll der Bund bei Gas-Firmen ähnlich einsteigen können, wie es in der Pandemie der Fall war. Der Paragraf dürfte auf den Versorger Uniper zielen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Die Bundesregierung soll sich in der Gas-Krise einem Gesetzentwurf zufolge wie bei den Corona-Hilfen an Unternehmen beteiligen können. Bei Stabilisierungsmaßnahmen sollten die Regelungen des Wirtschaftsstabilisierungsgesetzes in der Fassung von 2021 gelten, heißt es in einem Entwurf des Energie-Sicherungsgesetzes, der der Nachrichtenagentur Reuters am Montag vorlag.

Unternehmen der kritischen Infrastruktur könnten durch einen Einstieg des Bundes über Aktien oder stille Einlagen, also ohne Stimmrechte, gestützt werden. Dies soll dem Entwurf zufolge noch schneller als in Zeiten der Corona-Krise möglich sein. Hindernisse für eine schnelle Beteiligung des Bundes würden im Interesse der Versorgungssicherheit beseitigt.

Der Paragraf dürfte auf den angeschlagenen Versorger Uniper zielen, der bereits um Hilfe gebeten hat. Nach den gekürzten russischen Gas-Lieferungen muss er Ersatz teuer am Markt beschaffen, kann die Kosten aber mit den bestehenden Lieferverträgen nicht an seine Kunden weitergeben.

von Jannik Deters, Daniel Goffart, Florian Güßgen, Max Haerder, Henryk Hielscher, Theresa Rauffmann, Jürgen Salz, Christian Schlesiger, Thomas Stölzel

Die Stabilisierung der Importeure durch Bundeshilfen soll dem Entwurf zufolge auch Vorrang vor einer im Gesetz verankerten Möglichkeit, zu einer schnelleren Weitergabe der Kosten haben. Ziel der angedachten Stabilisierungsmaßnahmen ist es, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Anbieter von kritischer Infrastruktur zu retten. Dies darf allerdings nicht gegen den Willen des Unternehmens geschehen.

Ein Antrag muss also beim Bundeswirtschaftsministerium vorliegen – und dann mit dem Finanzministerium und Kanzleramt abgestimmt werden. Ein Rechtsanspruch auf Stabilisierungsmaßnahmen soll nicht bestehen. Durch die Stabilisierungsmaßnahmen soll das Unternehmen wieder eine Perspektive bekommen, fortbestehen zu können.

Bitcoin und Co. Mit diesen Schlupflöchern entkommen Krypto-Anleger dem Fiskus

Wer mit Kryptowährungen handelt, muss Gewinne versteuern. Es gibt aber legale Wege, um dem zu entgehen – und viel Geld zu sparen.

Mobilfunkanbieter Der Abstieg von Telefónica Deutschland

Der Telefónica-Deutschland-Chef Markus Haas verliert den Telekomanbieter 1&1 als Großkunden: 1&1-Kunden nutzen bald das Vodafone-Netz. Womöglich macht das schmerzhafte Maßnahmen bei Telefónica unvermeidlich.

Volkswagen-Aktienanalyse VW-Crash: Ist die Aktie jetzt ein Kauf?

Zum sechsten Mal in zwei Jahrzehnten hat die VW-Aktie einen Totalabsturz erlebt. Es gibt zahlreiche Hinweise, dass sich der Einstieg bald lohnen könnte.

 Weitere Plus-Artikel lesen Sie hier

In dem Gesetzentwurf werden dem Staat bei einem Engagement zahlreiche Erleichterungen eingeräumt, um schnell vorgehen zu können. Zum Beispiel soll der Bund von der Pflicht entbunden werden, ein Übernahmeangebot an alle Aktionäre abgeben zu müssen, sobald er die Kontrolle erlangt. Stille Einlagen würden auch ohne Zustimmung der Hauptversammlung möglich sein. Hauptversammlungen sollen zudem beschließen können, dass der Bund neue Aktien mit Sonderkonditionen unterhalb des Aktienkurses beziehen kann.

Lesen Sie auch: „Es ist unverantwortlich, davon auszugehen, dass alles von alleine gut wird“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%