Damals war der Bundesrat nicht beteiligt worden. Käme das Bundesverfassungsgericht nun zu dem Ergebnis, die damalige Änderung des Atomgesetzes hätte der Zustimmung der Länder bedurft, wäre das Paragraphenwerk grundgesetzwidrig zustande gekommen – und damit nichtig.
Energiepolitik Bayern prüft Normenkontrollklage gegen Atomausstieg
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer lässt die Verfassungsjuristen in der Staatskanzlei prüfen, ob das unter Rot-Grün beschlossene Atomausstiegs-Gesetz von 2002 über eine Normenkontrollklage gekippt werden kann.
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