Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine gesetzliche Grundlage für einen stärkeren Ausbau der Windkraft in Nord- und Ostsee auf den Weg gebracht. Geplant ist, das Ausbauziel von 15 Gigawatt auf 20 Gigawatt Leistung bis 2030 anzuheben. Das hatte die schwarz-rote Koalition in ihrem Klimaschutzprogramm vereinbart. Mit der nun vom Kabinett beschlossenen Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes soll das neue Ziel gesetzlich verankert werden.
Für 2040 ist ein Ausbauziel von 40 Gigawatt geplant, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht. Dieser lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Dieses Ziel solle eine langfristige Planung ermöglichen und einen verlässlichen Ausbau der Windenergie auf See sicherstellen. Diese spielt eine wichtige Rolle beim Ökostrom-Ausbau.
Der Bund und die Küstenländer sowie die Übertragungsnetzbetreiber hatten vor kurzem eine Vereinbarung zum Ausbau der Windkraft auf See geschlossen. Demnach soll sichergestellt werden, dass erforderliche Planungs- und Genehmigungsschritte sowie der Bau von Anbindungsleitungen und Offshore-Windparks Hand in Hand gehen.
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