Energiewende Bundestag beschließt Gesetze zum beschleunigten Ökostrom-Ausbau

Erneuerbare Energien: Windpark Quelle: IMAGO/Arnulf Hettrich

Die Regierung will den Anteil von Wind-, Solar- und Wasserkraft ausbauen. Ihr Vorgehen begründet die Ampel dabei nicht nur mit dem Klimaschutz.

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Der Bundestag hat am Donnerstag ein umfangreiches Gesetzespaket für einen schnelleren Ausbau des Ökostroms aus Wind und Sonne in Deutschland beschlossen. Nach dem Beschluss soll der Anteil von Wind-, Solar- und Wasserkraft bis 2030 auf 80 Prozent des Stromverbrauchs steigen. Derzeit liegt er knapp unter 50 Prozent.

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sagte, das Paket sei das größte im Energiebereich der letzten Jahre, wahrscheinlich Jahrzehnte. Die Ampel begründet ihr Vorgehen mit dem Klimaschutz - aber auch mit dem russischen Krieg gegen die Ukraine und der Sicherheitspolitik. Damit würden notwendige und dringend erforderliche Veränderungen umgesetzt, sagte Habeck. Wegen den Versäumnissen der Vergangenheit sprach er von einem dringend nötigen Vorhaben: "Damit geben wir auch industriepolitisch ein wichtiges Signal."

Habeck sagte, dass die Länder in die Pflicht genommen würden, mehr Flächen bereitzustellen. Für die einzelnen Länder gelten unterschiedliche Ziele, weil es unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie gibt. Dieser war in den vergangenen Jahren ins Stocken geraten, vor allem weil zu wenig Flächen ausgewiesen wurden. Habeck sprach von einer fairen und gerechten Verteilung. Die Ausbauziele müssten in einer gemeinsamen Kraftanstrengung gemeinsam getragen werden.

von Jannik Deters, Max Haerder, Dieter Schnaas, Cordula Tutt

Dafür wird verankert, dass der Ausbau von "überragendem öffentlichen Interesse" ist, was auch Planung und Genehmigung vereinfachen dürfte. Allein für die Windenergie werden über die nächsten Jahre zwei Prozent der Landesfläche reserviert. Abstandsregeln zu Gebäuden fallen, wenn die Bundesländer ihre jeweiligen Vorgaben nicht erreichen. Das Gesetzespaket enthält auch Änderungen des Naturschutzgesetzes, damit es dem Ausbau nicht im Wege steht.

Die Ausweisung von zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie war dabei besonders umstritten. Derzeit sind es nur rund 0,8 Prozent. Tatsächlich genutzt werden 0,5 Prozent. Ziel ist es, die Leistung der Windräder an Land bis 2030 auf 115 Gigawatt zu verdoppeln. Die installierte Solarleistung soll bis dann sogar fast verdreifacht werden. Dafür werden unter anderem Fördersätze verbessert und der Einsatz von Photovoltaik über Agrarflächen möglich gemacht. Erstmals sollen auch Wasserstoff-Kraftwerke gefördert werden, die in kleinem Umfang Erdgas-Anlagen ersetzen könnten.

Nicht durchsetzen konnte sich die Bundesregierung mit dem Vorschlag, dass der Energie-Sektor insgesamt bis 2035 gar kein CO2 mehr produzieren darf. Zudem wurde auch auf Druck der FDP die Regelung gestrichen, wonach Zusatzgewinne von Anlagenbetreibern des Ökostroms aufgrund der hohen Strompreise künftig über sogenannte Differenzverträge abgeschöpft werden.

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