Energiewende Bundestag beschließt Kohle-Ausstieg in NRW bis 2030

Der Kohle-Ausstieg in NRW soll nun acht Jahre früher erfolgen. Zwei Meiler die eigentlich dieses Jahr abgeschaltet werden sollten, sollen aber weiterlaufen.

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Bis 2030 sollen alle Kohlekraftwerke in NRW vom Netz. Quelle: Reuters

Der Bundestag hat das Gesetz für ein Aus der Kohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen bis 2030 beschlossen. Das Parlament beschloss in der Nacht zum Freitag die Regelungen, wonach das eigentlich geplante Enddatum 2038 gestrichen wird. In der Energiekrise wird aber zugleich ein Weiterbetrieb von zwei Braunkohle-Meilern möglich gemacht, die eigentlich dieses Jahr abgeschaltet werden sollten.

Die beiden Blöcke Neurath D und Neurath E können so bis März 2024 laufen. Im September 2023 soll entschieden werden, ob die Laufzeit noch um ein weiteres Jahr verlängert wird. Die beiden Anlagen haben eine Leistung von zusammen 1,2 Gigawatt, was etwa einem AKW entspricht.

Alle übrigen Kohle-Kraftwerke im rheinischen Revier sollen dem Gesetz und der Vereinbarung mit dem Versorger RWE zufolge bis 2030 vom Netz. Nach derzeitiger Gesetzeslage hätten sie bis 2038 laufen können. An den vorgesehenen Entschädigungszahlungen im Rahmen des bestehenden Kohle-Ausstiegsgesetzes von 2,6 Milliarden Euro soll trotz der Änderungen festgehalten werden.

Offen ist, was mit Braunkohle-Kraftwerken in Ostdeutschland geschehen soll. Für sie gilt weiter das Enddatum 2038. Die Ampel-Koalition hatte aber vereinbart, den Ausstieg in Deutschland insgesamt „idealerweise“ auf 2030 vorzuziehen.

Mehr: Weltklimakonferenz lässt viele Fragen offen

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