Energiewende Regierung senkt Vergütungsgarantie für Ökostrom

Die Bezuschussung der Bundesregierung für die Förderung von Ökostrom soll künftiger niedriger ausfallen. Die SPD sieht die Klimaziele in Gefahr.

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Preise für Solar- und Windkraftanlagen sind gesunken. Dem entsprechend will auch die Bundesregierung ihren Beitrag anpassen. Quelle: dpa

Berlin Angesichts sinkender Kosten für Solar- und Windanlagen verringert die Bundesregierung die Höchstwerte zur Förderung von erneuerbarer Energie. Windräder an Land sollen ab 2019 höchstens noch eine garantierte Vergütung von 5,7 Cent pro Kilowattstunde bekommen, heißt es in einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums, der Reuters am Mittwoch vorlag. Dies entspricht einer Kürzung um zehn Prozent.

Solar-Anlagen können maximal mit 6,5 Cent pro Kilowattstunde rechnen, nachdem die Höchstgrenze zuletzt noch bei fast 9 Cent gelegen hatte. Die Maximalwerte haben aber wohl nur geringe Bedeutung, da sie bei den jüngsten Ausschreibungen klar unterboten wurden. Solar-Freiflächenanlagen wurden für unter 6 Cent genehmigt, bei Wind an Land für weniger als 5 Cent. Einige Windparks auf hoher See wurden sogar ganz ohne garantierte Abnahmepreise genehmigt.

Die Förderung von Solar- oder Windkraftanlagen wird überwiegend über Ausschreibungen ermittelt. Den Zuschlag erhält, wer die geringste Förderung - also den niedrigsten garantierten Abnahmepreis verlangt. Die Regierung kann zudem über die Ausschreibungen die Menge des Zubaus genau steuern.

Erwartet wurde zudem, dass der Gesetzentwurf die im Koalitionsvertrag vorgesehenen zusätzlichen Ausschreibungen für Wind- und Solarenergie mitregelt. Dies fehlt aber ebenso wie die ebenfalls verankerte Abschaffung von Privilegien für sogenannte Bürgerenergie-Gesellschaften, die oft nur als Vehikel für größere Windkraft-Projektierer gelten.

Die SPD-Energie-Expertin Nina Scheer machte den Koalitionspartner dafür mitverantwortlich: „Wenn die Union die Umsetzung der Sonderausschreibungen für erneuerbare Energien blockiert, riskiert sie damit sehenden Auges das Verfehlen der Energiewende- und Klimaziele“, sagte sie. Die Bedingungen für die Sonderausschreibungen müssten noch vor der Sommerpause festgelegt werden.

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