Energiewende Teurer Wind

Der Familienunternehmer-Verband wirft der Bundesnetzagentur vor, die Energiewende künstlich zu verteuern. Netzagentur-Präsident Homann will das nicht gelten lassen. Ein Unterbietungswettbewerb könne schädlich sein.

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Die Familienunternehmer wollen sich gegen teure Windkraft wehren. Quelle: dpa

Berlin Der Brief des Familienunternehmerverbands an den Präsidenten der Bundesnetzagentur Jochen Homann hat es in sich. Darin kritisieren Verbandspräsident Reinhold von Eben-Worlée und Karl Tack, Vorsitzender der energiepolitischen Kommission des Verbandes, die ausufernde Förderung für den Windstrom. Homann hatte entschieden, im folgenden Jahr den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land auf 6,3 Cent je Kilowattstunde festzulegen. Die Anhebung des Höchstwertes stelle „einen nicht hinnehmbaren Rückschritt bei der dringend erforderlichen Marktintegration der Anlagen dar – und zwar ohne Not“, heißt es in dem Brief, der dem Handelsblatt vorliegt.

Das Problem der Familienunternehmer von Eben-Worleé und Tack: Von Homanns Festlegung gehe ein falsches Signal aus. „Die Vergütung für Windstrom muss nicht angehoben, sondern schrittweise abgesenkt werden bis auf 0,0 Cent pro Kilowattstunde“, heißt es in dem Schreiben. Alles andere führe zu einer Überförderung, da die Anlagen mittlerweile marktreif seien.

Die Umstellung auf das Ausschreibungsverfahren im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Vergütungen für Wind- und Sonnenstrom stark sinken lassen. Früher wurden die Vergütungen vom Gesetzgeber festgelegt. Heute müssen sich die Betreiber um die Projekte bewerben.

Die Bewerber, die sich mit den geringsten Vergütungen begnügen, bekommen den Zuschlag. Bei einzelnen Offshore-Windkraftprojekten haben zuletzt Bieter den Zuschlag bekommen, die gar keine Vergütungen mehr haben wollen. In Branchenkreisen heißt es dazu allerdings, es könne sich um strategische Gebote handeln, die mit vielen Unsicherheiten behaftet seien und am Ende möglicherweise gar nicht realisiert werden könnten.

Bei der Windkraft an Land gelten an windgünstigen Standorten und bei günstigen Rahmenbedingungen Werte von deutlich unter fünf Cent je Kilowattstunde als auskömmlich. Homann treibt allerdings auch die Sorge um, dass ein Unterbietungswettbewerb am Ende mehr schaden als nutzen könnte. Ihm gehe es auch darum, „einen Fadenriss beim Ausbau zu vermeiden“, schreibt er in der Begründung für die Festlegung des Höchstwertes. Zu diesem Fadenriss könnte es kommen, wenn sich Projekte, die bei sehr niedrigen Vergütungen einen Zuschlag bekommen haben, am Ende als unwirtschaftlich und somit unrealisierbar erweisen.

Homann hatte den Höchstwert Ende November festgelegt. „Ohne die Festlegung hätten die Höchstwerte der Gebote aus den vorherigen Ausschreibungsergebnissen berechnet werden müssen. Dabei hätte sich ein Höchstwert von 5 Cent je Kilowattstunde ergeben“, hatte Homann mitgeteilt. Dieser Wert liege jedoch unter den derzeitigen Kosten von Windstrom, die Homann mit 5,6 Cent beziffert. „Es war zu befürchten, dass bei einem zu niedrigen Höchstpreis 2018 zu wenige Gebote abgegeben werden, um das Ausschreibungsvolumen auszuschöpfen“, sagte Homann.

Die Familienunternehmer lassen diese Argumentation nicht gelten. Sie bezeichnen die Festlegung Homanns in ihrem Brief als ordnungspolitischen Fehlgriff. Die drei Ausschreibungsrunden des laufenden Jahres hätten eindrucksvoll gezeigt, dass ein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb mit einer Vergütung von weniger als fünf Cent je Kilowattstunde möglich sei. Sie verweisen darauf, dass die Zuschläge zuletzt für 3,82 Cent erteilt worden seien. „Der niedrigste Zuschlagswert lag sogar bei nur 2,20 Cent pro Kilowattstunde“, schreiben sie.

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