Entfall des Daseinszwecks FDP-Fraktion bereitet Verfassungsbeschwerde gegen Soli vor

FDP-Bundestagsabgeordnete wollen gegen den Solidaritätszuschlag vorgehen. Quelle: dapd

Bundestagsabgeordnete der FDP planen, beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen den Solidaritätszuschlag einzureichen. Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes Ende 2019 sei die Grundlage für den Soli entfallen.

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Führende FDP-Bundestagsabgeordnete wollen beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen den Solidaritätszuschlag einreichen. Derzeit würden mehrere Fraktionsvorstandsmitglieder eine Beschwerde vorbereiten, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Florian Toncar der WirtschaftsWoche. „Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes für den Aufbau Ost Ende 2019 ist die gesetzliche Grundlage für den Soli entfallen“, erklärte Toncar zur Begründung. Obwohl der Daseinszweck entfallen sei, müssten Bürger und Unternehmen aber den Soli auch in diesem Jahr abführen. Das gelte auch 2021 für einen Teil der Steuerpflichtigen.

Grundsätzlich müssten Sonderabgaben zeitlich und nach ihrem Zweck begrenzt sein, so der FDP-Politiker. Kritisch sei auch, dass sich der Bund mit dem Soli hier „ein zusätzliches Stück vom Steuerkuchen zulasten von Ländern und Kommunen abschneidet“. Das Soli-Aufkommen beträgt derzeit rund 20 Milliarden Euro jährlich und kommt allein dem Bund zugute. Ab nächstem Jahr soll das Aufkommen auf ungefähr zehn Milliarden Euro sinken, wenn ein Großteil der Einkommensbezieher von der Sonderabgabe befreit wird.

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