Erbschaftssteuer Bundesrat stoppt die Reform

Die Debatte um die umstrittene Erbschaftssteuerreform geht in die nächste Runde. Der Bundesrat stoppte das Gesetz am Freitag und will nun nachverhandeln – SPD und Grüne sehen weiter zu viele Privilegien für Firmenerben.

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Der Bundesrat stoppt die Erbschaftssteuerreform – SPD und Grüne sehen weiter zu viele Privilegien für Firmenerben. Quelle: dpa

Berlin Der Bundesrat hat die bereits vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer vorläufig gestoppt. Die Länderkammer verwies den Gesetzentwurf am Freitag zu Nachverhandlungen an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und -rat. Damit kann die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Privilegien von Unternehmenserben vorerst nicht in Kraft treten. Das Gericht hatte die jetzigen Ausnahmeregeln Ende 2014 als zu weitgehend gekippt. Gelingt im Vermittlungsausschuss kein Kompromiss, der von beiden Parlamentskammern getragen wird, scheitert die Reform. In dem Fall drohen die Privilegien ganz zu entfallen.

Betriebserben soll zwar auch künftig die Steuer binnen sieben Jahren vollständig erlassen werden, wenn sie Firma und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings sollen mit der Reform die Hürden erhöht werden. So soll individuell geprüft werden, ob Erben großer Betriebe ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus ihrem Privatvermögen bezahlen können. Alternativ sieht der Bundestagsbeschluss ein Verschonungsabschlagsmodell vor. Ab einem Erbe von 90 Millionen würden sie keine Verschonung von der Steuer mehr bekommen. Für Familienunternehmen sind neue Steuererleichterungen vorgesehen.

Der Bundesrat fordert im Vermittlungsausschuss zahlreiche Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf. Die von SPD und Grünen regierten Länder warnten vor einer erneuten Überprivilegierung von Betriebserben und der damit verbundenen Gefahr, dass das oberste Gericht das Gesetz erneut kippt. Dagegen warnte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) im Bundesrat, familiengeführte Mittelständler mit einer zu hohen Besteuerung ins Ausland oder in die Hände von Finanzinvestoren zu treiben.

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