Erbschaftsteuer Bund und Länder ringen um Lösung in diesem Monat

Die Zeit drängt: Einigen sich Bund und Länder nicht bis zum 20. September auf eine gemeinsame Position zur Erbschaftsteuer, könnte das Bundesverfassungsgericht eingreifen. Eine Arbeitsgruppe soll das Dilemma lösen.

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Um Erbschaftsteuer zu sparen, haben viele Unternehmer ihre Firma schon jetzt ihren minderjährigen Kindern geschenkt. Derweil streiten Bund und Länder weiter über eine Reform. Quelle: dpa

Berlin Bund und Länder hoffen trotz weit auseinander liegender Forderungen noch im September auf eine Einigung über die seit Monaten strittige Erbschaftsteuerreform. Damit soll verhindert werden, dass letztlich das Bundesverfassungsgericht die Vorgaben zu den künftigen Verschonungsregeln für Firmenerben macht.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wollte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Donnerstag eine Arbeitsgruppe einsetzen, die bis zum 20. September ein Lösungsmodell vorlegen soll. Am 22. beziehungsweise 23. September könnten dann Bundestag und Bundesrat über einen möglichen Kompromiss abstimmen.

Damit würde eine letzte, vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist eingehalten. Ansonsten wollen sich die Karlsruher Richter erneut mit der Steuer befassen. Sie könnten die Privilegien auch ganz kippen.

Vor den Beratungen des Vermittlungsausschusses am Donnerstagabend beharrten allerdings Union und SPD in Bund sowie Ländern auf ihren Positionen. Die CSU lehnt jegliche Korrekturen an dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz ab; SPD, Grüne und Linke fordern eine grundlegende Überarbeitung. Eine inhaltliche Annäherung wird von Teilnehmern des Vermittlungsausschusses zunächst nicht erwartet. Es sollte vorerst die 16-köpfige Arbeitsgruppe eingesetzt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die Verschonungsregeln für Firmenerben als zu großzügig gekippt und bis Ende Juni 2016 schärfere Vorgaben gefordert. Eine Einigung zwischen Bund und Ländern ist jedoch gescheitert. Umstritten sind vor allem die Steuerbegünstigungen für große Unternehmensvermögen.

Der Ende Juni 2016 vom Bundestag beschlossene und von den Ländern abgelehnte Gesetzentwurf sieht bei hohen Unternehmensübertragungen nach Darstellung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) „allenfalls moderate Mehrbelastungen“ vor. Durch neue Begünstigungen könnten in etlichen Fällen sogar Entlastungen gegenüber dem bisherigen Recht eintreten.


Familienunternehmer verschenken Konzerne an Kinder

Das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer dürfte daher längerfristig kaum steigen, sondern gegebenenfalls sogar zurückgehen. Zuletzt lagen die Einnahmen, die allein den Ländern zustehen, bei nur gut fünf Milliarden Euro im Jahr. „Weil die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Neuregelung somit recht großzügig ausgelegt wurden, gibt es verfassungsrechtliche Bedenken“, schreibt das DIW in einem aktuellen Bericht.

Aus Furcht vor weniger großzügigen Steuerbegünstigungen haben laut DIW zahlreiche Familienunternehmer die Firma schnell noch an ihre Kinder verschenkt – oft an Minderjährige. Von den 144 Milliarden Euro an steuerfreien Firmenübertragungen in der Zeit zwischen 2011 und 2014, für die Altersangaben vorliegen, seien 37 Milliarden Euro an Minderjährige gegangen. 29,4 Milliarden Euro davon hätten 90 Kinder im Alter von unter 14 Jahren erhalten, denen jeweils Vermögen von mindestens 20 Millionen Euro übertragen worden sei - im Schnitt also 327 Millionen Euro.

In den vergangenen Jahren habe es hohe Vorzieheffekte bei Unternehmensübertragungen gegeben, schreibt das DIW weiter. 2012 seien steuerfreie Übertragungen von Firmenvermögen auf 40 Milliarden Euro gestiegen, 2014 auf 66 Milliarden. 2015 seien es 57 Milliarden gewesen. Davon sei der Großteil auf Schenkungen entfallen.

Die steuerpflichtigen Erwerbe nach Begünstigungen und Freibeträgen hätten sich dagegen kaum verändert. Die Steuerausfälle durch die Begünstigungen von Firmenübertragungen würden für die Jahre 2011 bis 2014 auf gut 40 Milliarden Euro geschätzt. 2015 dürften etwa 13 Milliarden hinzugekommen sein.

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