Erbschaftsteuer Bundestag billigt den ausgehandelten Kompromiss

Der Erbschaftsteuer-Kompromiss findet wie erwartet eine Mehrheit im Bundestag. Jetzt ist der Bundesrat am Zuge. Kritiker haben weiter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Steuerprivilegien für Firmenerben.

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Die Verhandlungen waren mühsam, jetzt hat der Bundestag grünes Licht gegeben. Quelle: dpa

Berlin Die Reform der Erbschaftsteuer hat die nächste Hürde genommen. Der Bundestag stimmte am Donnerstag mehrheitlich dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses für neue Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben zu. Grüne und Linke lehnten den Einigungsvorschlag ab, auf den sich die Vermittler von Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche verständigt hatten. Aus ihrer Sicht sind auch die neuen Regeln verfassungswidrig.

Dem Kompromiss zufolge sollen Firmenerben auch künftig weitgehend vom Fiskus verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Vorgaben für die Steuerprivilegien wurden auf Druck des Bundesverfassungsgerichts aber etwas strenger gefasst als bisher.

Der Bundesrat stimmt voraussichtlich am 14. Oktober über das Vermittlungsergebnis ab. Es wird erwartet, dass auch Länder mit grüner Regierungsbeteiligung mitziehen werden. Kritiker halten auch die neuen Verschonungsregeln für zu großzügig und bezweifeln, dass die Reform verfassungsrechtlich Bestand hat.

Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums ist der Kompromiss mit dem Grundgesetz vereinbar. „Gegen den Beschluss des Vermittlungsausschusses bestehen im Bundesfinanzministerium definitiv keine verfassungsrechtlichen Bedenken“, sagte ein Sprecher und wies damit einen Bericht der „Wirtschaftswoche“ zurück. Diese hatte geschrieben, Beamte im Finanzministerium hätten in einem internen Papier verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. „Die Meldung der „Wirtschaftwoche“ ist falsch“, sagte der Sprecher.

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