
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat für seine Vorschläge zur Reform der Erbschaftsteuer, die er exklusiv in der neuen WirtschaftsWoche präsentiert, regen Widerspruch aus Politik und Wirtschaft geerntet. Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) sagte: "Es stehen noch harte Verhandlungen vor uns, denn Schäubles Vorschlag greift nach wie vor zu kurz. Wir werden uns im Interesse der Beschäftigten weiter entschlossen dafür einsetzen, dass Familienbetriebe nicht in ihrer Existenz bedroht werden."
Dem Bundesvorsitzenden der Linken, Bernd Riexinger, gingen die Vorschläge Schäubles ebenfalls nicht weit genug, allerdings in umgekehrter Richtung: „Weder die bestehende Erbschaftssteuer noch die Pläne von Schäuble führen zu einem gerechteren Steuersystem oder unterbinden den Weg in eine Vermögensoligarchie“, sagte Riexinger der Wirtschaftswoche. Durch die Ausnahmeregeln für Familienunternehmen wurden von 2009 bis 2013 105 Milliarden Euro komplett steuerfrei weiter gereicht, durch die Reform blieben 98 Prozent der vererbten Unternehmen auch künftig von der Steuer befreit.“





Auch die deutschen Familienunternehmer kündigten harten Widerstand an. "Der Bundesfinanzminister tut kompromissbereit, doch sein Referentenentwurf nutzt nur ansatzweise die großen Ermessungsspielräume aus, die die Karlsruher Richter ausdrücklich eröffnet haben", sagte der Präsident des Verbandes der Familienunternehmer, Lutz Goebel, der WirtschaftsWoche. "Wolfgang Schäuble ist zu wenig auf die Kritikpunkte der vergangenen Monate eingegangen und stößt vor allem die Bundesländer vor den Kopf."
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Den Gesetzesentwurf kritisierte Goebel in mehreren Punkten als unzulänglich: "Schäuble lehnt die vielfältigen Möglichkeiten, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem letzten Urteil aufzeigte, kategorisch ab – vor allem bei der Bedürfnisprüfung. Hier hätte noch stärker als nun im Referentenentwurf formuliert auf die besondere Kapitalbindung der Familienunternehmen als Kriterium gesetzt werden sollen", forderte Goebel. "Dass nun die 20 Millionen Euro Grenze auf 40 Millionen angehoben wird, ist ein zu schwacher Versuch, die Ungerechtigkeiten des Bewertungsgesetzes auszugleichen."
Der Verbandschef warf Schäuble mangelnde Einsicht vor: "Auch beim Einbezug von Privatvermögen bleibt Schäuble stur. Er suggeriert eine Pseudo-Wahlmöglichkeit. Doch welche Wahl haben Familienunternehmer denn tatsächlich: die Wahl zwischen einer faktischen Vermögensteuer oder Erbschaftsteuer mit voller Wucht. Verschiedene Verfassungsrechtler haben immer wieder belegt, dass gerade der Einbezug von vorhandenem Privatvermögen gegen die Verfassung verstößt. Darauf geht Schäuble null ein."